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Kabinettsentwurf EEG 2027


Positionen zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor

20. August 2026


Mit großer Sorge betrachtet die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV den am 29. Juli 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (sog. „EEG 2027“). Zahlreiche vorgesehene Änderungen würden die Investitionsbedingungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erheblich verschlechtern und den weiteren Ausbau deutlich erschweren. 

Die nachfolgenden Positionen und Forderungen (in Reihenfolge ihrer Priorität) zeigen auf, welche Anpassungen erforderlich sind, damit Energiegenossenschaften auch künftig einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Gelingen der Stromwende leisten können. Daher fordert die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in dem heute veröffentlichten Positionspapier:

1.) Investitionssicherheit für 2027 durch zeitnahe EU-Genehmigung sichern – CfD-Rahmen umgehend verabschieden
2.) Einspeisevergütung und Wahlfreiheit für Anlagen unter 100 kWp beibehalten 
3.) Volleinspeisebonus und differenzierte PV-Vergütungssätze erhalten (§ 48 EEG-E) 
4.) Bürgerenergieregelungen praxisnah ausgestalten (§§ 3 Nr. 15, 22, 22b, 46, 99b EEG 2023)
5.) Differenzvertragsregelungen in § 21d EEG-E nachbessern
6.) Ausschreibungsvolumen für Gewerbedachanlagen sichern (§ 28b EEG-E)
7.) Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen durch Anhebung des Höchstwerts sichern (§ 37b EEG-E)
8.) Agri-PV und andere Doppelnutzung weiterhin unterstützten
9.) Referenzertragsmodell ausgewogen gestalten – Regionale Benachteiligung verhindern (§ 36h EEG-E)
10.) Investitionsrahmen für den Biomasseanlagenbestand stärken – Amortisationszeiträume an reale Kostenstrukturen anpassen
11.) Strommengenpfad in § 4a EEG erhalten
12.) Steuerung am Netzverknüpfungspunkt statt Abregelung an der Erzeugungseinheit umsetzen
13.) Kundenanlagen dauerhaft absichern – Dezentrale Stromwende rechtssicher fortführen


Das ausführliche Positionspapier finden Sie in Kürze hier.

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