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Kabinettsentwurf zum „Netzanschlusspaket“


Positionen zum Kabinettsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

20. August 2026


Mit großer Sorge betrachtet die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV den am 29. Juli 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts sowie die darin enthaltenen Regelungen des sogenannten „Netzanschlusspakets“. Zahlreiche vorgesehene Änderungen würden die Investitionsbedingungen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien erheblich verschlechtern und den weiteren Ausbau deutlich erschweren. 

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften fordert daher als Vertreterin der 1.000 über die Regionalverbände des DGRV organisierten Energiegenossenschaften im Rahmen der EnWG-Novelle 2026 gezielte Änderungen am „Netzanschlusspaket“. Die nachfolgenden Positionen und Forderungen zeigen auf, welche Anpassungen erforderlich sind, damit Energiegenossenschaften auch künftig einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Gelingen der Stromwende leisten können:

1.) Den Redispatch-Vorbehalt ersatzlos streichen (§§ 13a Abs. 6, 14 Abs. 1d EnWG-E; § 8 Abs. 4, Abs. 6 S. 1 Nr. 5, 6 EEG-E) 
2.) Pauschale Wirkleistungsbegrenzung nicht einführen (§ 8 Abs. 1 EEG-E) 
3.) Keine gesetzliche Vorfestlegung von Baukostenzuschüssen (§ 17 EEG-E)
4.) Steuerung am Netzverknüpfungspunkt statt Abregelung an der Erzeugungseinheit umsetzen
5.) Weitere Zersplitterung des Netzanschlussrechts verhindern
6.) Energy Sharing praxisnah und wirtschaftlich ausgestalten (§ 42c EnWG)


Das ausführliche Positionspapier finden Sie in Kürze hier.

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