Von EEG-Umlage befreien und Lokalstrom ermöglichen
Ein Verbändebündnis aus Verbraucherverbänden, Wohnungs- und Energiewirtschaft sowie der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ziehen nach einem Jahr Mieterstromgesetz eine ernüchternde Bilanz. Laut Bundesnetzagentur sind in den ersten zehn Monaten nur drei Prozent des jährlich förderfähigen Zubaus an Mieterstromanlagen in Städten und Gemeinden errichtet worden. Durch das Gesetz sollten die Bedingungen für auf dem Dach erzeugten und direkt von den Bewohnern genutzten Solarstrom verbessert und damit der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden vorangetrieben werden. Gleichzeitig sollten auch die Mieterinnen und Mieter von Kostenvorteilen dieses Modells profitieren.
Um diese Ziele erreichen zu können, schlagen die elf Verbände daher Nachbesserungen vor. Grundlegendes Hemmnis für die Wirksamkeit ist die volle EEG-Umlage, die für Mieterstromanlagen gezahlt werden muss, während der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch muss ein Ende haben. Das Bündnis schlägt zudem das Modell des „Lokalstroms“ vor, da das bestehende Gesetz für die große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser unattraktiv ist. Lokalstrom soll Mieterstrom und erneuerbaren Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen und hinderliche Eigenversorger-Pflichten abschaffen, sodass sich Mieterstrom tatsächlich lohnt. Das Verbändebündnis fordert darüber hinaus, die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter zu fassen, steuerliche Hemmnisse abzubauen und Contractingmodelle durch Drittanbieter zu ermöglichen. Ferner sollte der 52GW-Förderdeckel für Solaranlagen < 750 kWp im EEG abgeschafft werden.
Das vollständige Forderungspapier, das auch an die beteiligten Bundesministerien gesendet wird, können finden Sie hier.
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