Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme und den Anschluss an Wärmenetze nicht in Frage stellen
Die Bundesregierung hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Damit setzt die Bundesregierung die Planung des Koalitionsvertrags um. Das GEG gilt seit 1. Januar 2024. Es soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Dieses Ziel soll bisher erreicht werden, indem grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Diese Regelung ist politisch umstritten und wird im Zuge der geplanten Novellierung erneut diskutiert. Ziel der jetzigen Bundesregierung ist es, das Gesetz künftig technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher zu gestalten. Insbesondere die Nutzung von sog. grünen Gas, also Wasserstoff oder Biomethan, soll berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass die Notwendigkeit besteht, neue europäische Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Die neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Aus Sicht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften sollte beim Wechsel von der bisher geltenden 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe zu einer technologieoffenen und flexiblen Zielsetzung vermieden werden, dass die dringend notwendigen Investitionen in neue Heizsysteme und auch den Anschluss an Wärmenetze von den Privathaushalten zurückgestellt werden. Die Neugestaltung muss so formuliert sein, dass die Dringlichkeit der Heizungsumstellung bestehen bleibt und der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme und der Anschluss an Wärmenetze nicht in Frage gestellt wird.