Anpassung im WEG zu Gunsten von Steckersolargeräten vorgenommen
Heute verabschiedete der Bundestag das Recht auf den Betrieb von Balkonsolargeräten für Mietende. Mit den Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Hürden bei der Installation neuer Anlagen beseitigt. Mietende und Wohnungseigentümer:innen haben damit einen Rechtsanspruch auf die Installation von Steckersolargeräten, sodass Vermietende und Eigentümer:innengemeinschaften grundsätzlich verpflichtet sind, eine Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie etwa bei Denkmalschutzvorgaben, kann der Einbau weiterhin verweigert werden.
Bereits im Mai wurde im Solarpaket I die Nutzung und Anmeldung der Balkonanlagen vereinfacht. Diese dürfen seitdem über eine Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und eine Anschlussleistung von 0,8 Kilovoltampere (kVA) verfügen und dürfen bereits vor dem Tausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zwischenzeitig wird damit toleriert, dass sich der Zähler bei der Einspeisung von überschüssigem Strom rückwärts dreht. Die Anmeldung erfolgt über die Eintragung in die Datenbank der Bundesnetzagentur.
Die Ausweitungen stellen einen wichtigen Schritt für den Solarausbau und die Akzeptanz für die Energiewende dar. Es ist damit zu rechnen, dass der erleichterte Zugang die Nachfrage nach Balkon-PV-Anlagen weiter ankurbeln wird. Geräte dieser Art erfreuen sich bereits jetzt großer Beliebtheit. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden über eine halbe Million Balkon-PV-Anlagen installiert, fast die Hälfte davon im vergangenen Jahr. Auch auf das Geschäft der Energiegenossenschaften sollte sich dieser Trend positiv auswirken.
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