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Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ veröffentlicht


Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen

1. April 2024


Seit dem 1. April 2024 können Betreibenden von Photovoltaik-Balkonanlagen eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) nutzen. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert. Im Zuge dessen hat die Bundesnetzagentur ein Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ veröffentlicht, indem sie die Betreibenden detailliert durch den Anmeldeprozess führt. Weitere Neuerungen sind der Assistent, der durch alle Formularseiten führt und ein Informationsfeld mit Hinweisen zu den verschiedenen Daten.

Die Vereinfachung ist eine Maßnahme zur Entbürokratisierung und Teil des kommenden Solarpakets. Dieses wird enthalten, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken, die im MaStR einzutragenden Daten reduziert werden. Außerdem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR ist in Zukunft ausreichend. Der zuständige Netzbetreiber wird durch die Bundesnetzagentur automatisch über das Balkonkraftwerk informiert, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.


Das Merkblatt „Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke“ finden Sie hier.

Zum Marktstammdatenregister gelangen Sie hier.

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