Leider gab es auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März keine politische Einigung zur Streichung des 52-GW-Solardeckels, weil die Koalitionspartner, Bund und Länder noch weiter verhandeln müssen. Entscheidender Streitpunkt sind die Windabstandsregeln. Die Verhandlungen sollen nun in einem kleinen Arbeitskreis weitergeführt werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nur die Themen Windabstandsregeln und Streichung des 52-GW-Solardeckels behandelt. Außerdem geht es um die endgültige Regelung, dass alle Windausschreibungsteilnehmer eine Bundesimmissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) vorweisen müssen, um an den Ausschreibungen teilzunehmen zu können. (Exkurs: Laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, § 104 Abs. 8 EEG, müssen Bürgerenergiegesellschaften nur noch eine BImSchG-Genehmigung für die Windausschreibungsrunde zum 1. Juni 2020 vorlegen. Ab der nächsten Runde hingegen nicht mehr.) Ein Zeitplan ist insbesondere wegen der Corona-Pandemie weiter völlig offen.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden auch weiterhin auf allen politischen Ebenen für die schnellstmögliche Streichung des Deckels ein.
Eine größere EEG-Novelle mit den Neuregelungen u.a. zu Mieterstrom, Kommunalabgabe für Windprojekte, Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Ausbauziels von 65 % bis 2030 ist aufgrund der Corona-Pandemie eher für die zweite Jahreshälfte realistisch.
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