Newsroom / News und Positionen / Energie / Position

Vorschlag zu den Bürgerenergieregelungen im Osterpaket


Definition von Bürgerenergiegesellschaften und gesetzliche Förderung

28. Februar 2022


Für die Zeit um Ostern ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angekündigt, welche auch eine neue Definition von Bürgerenergiegesellschaften enthalten wird. Die genossenschaftlichen Regionalverbände haben zusammen mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften des DGRV und anderen Verbänden für das sogenannte Osterpaket einen Vorschlag für die Definition von und für die entsprechenden Folgen für Bürgerenergiegesellschaften erarbeitet. Die Definition berücksichtigt die energiegenossenschaftliche Praxis von Solarprojekten zwischen 1 bis 6 Megawatt (MW) und Windprojekten zwischen 1 bis 18 MW. Zur Förderung von Bürgerenergiegesellschaften fordern wird, dass bei der Windenergie an Land der Durchschnitt der höchsten Zuschlagspreise des Vorvorjahres als Marktprämie gewährt wird. Bei der Photovoltaik braucht es gesetzlich festgelegte Vergütungsstufen. Wir schlagen zwei neue Vergütungsstufen vor, eine zwischen 1 MW und 2,999 MW und eine zwischen 3 MW und 6 MW. 


Den vollständigen Vorschlag finden Sie hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Position

Erfolgreiches Energy Sharing ist Schlüssel für Akzeptanz der Energiewende

Ausgestaltung eines Energy Sharing-Modells für Deutschland

Mehr
Position

Konsultation der EU-Kommission zum europäischen Strommarktdesign

Entlastungen gefordert

Mehr
Position

Mieterstrom ermöglichen

Potenzial für Solarstromanlagen auf Mehrfamilienhäusern erschließen

Mehr