Definition von Bürgerenergiegesellschaften und gesetzliche Förderung
Für die Zeit um Ostern ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angekündigt, welche auch eine neue Definition von Bürgerenergiegesellschaften enthalten wird. Die genossenschaftlichen Regionalverbände haben zusammen mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften des DGRV und anderen Verbänden für das sogenannte Osterpaket einen Vorschlag für die Definition von und für die entsprechenden Folgen für Bürgerenergiegesellschaften erarbeitet. Die Definition berücksichtigt die energiegenossenschaftliche Praxis von Solarprojekten zwischen 1 bis 6 Megawatt (MW) und Windprojekten zwischen 1 bis 18 MW. Zur Förderung von Bürgerenergiegesellschaften fordern wird, dass bei der Windenergie an Land der Durchschnitt der höchsten Zuschlagspreise des Vorvorjahres als Marktprämie gewährt wird. Bei der Photovoltaik braucht es gesetzlich festgelegte Vergütungsstufen. Wir schlagen zwei neue Vergütungsstufen vor, eine zwischen 1 MW und 2,999 MW und eine zwischen 3 MW und 6 MW.
Den vollständigen Vorschlag finden Sie hier.
Ausgestaltung eines Energy Sharing-Modells für Deutschland
MehrEntlastungen gefordert
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