
DGRV-Fachreport für
genossenschaftliche Unternehmen
im ersten Teil unserer PerspektivePraxis-Reihe „Digitaler Aufbruch in der Betriebsprüfung“ wurden die aktuellen Bemühungen zur Reformierung und Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung dargestellt. Hieran anschließend möchten unser Leiter der Abteilung Steuern Michael Schlang, LL.M. und unser Referent der Abteilung Steuern Christoph Schlich nun die praxisbezogenen Aspekte beleuchten. Darunter fällt beispielsweise, wie die Genossenschaft den Außenprüfer bereits zu Beginn der Außenprüfung von Ihrer Steuerehrlichkeit überzeugen und ihm seine Arbeit während der Prüfung erleichtern kann. Im Einzelfall kann dies mehr Vorteile mit sich bringen, als man zunächst vermuten würde. Aber was gibt es im Vorfeld einer Prüfung zu beachten und wie sollte man sich konkret während der Durchführung verhalten? Unsere beiden Experten geben darauf Antwort.
In Indien kämpfen Kleinbäuerinnen und -bauern mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels. Es gibt zwar Hilfsprogramme der Regierung, doch sind diese oft unzureichend. Immer mehr landwirtschaftliche Kleinbetriebe ergreifen daher die Initiative und arbeiten in Genossenschaften zusammen. Durch Initiativen wie Climate Smart Villages erhalten sie Schulungen in nachhaltigen Anbaumethoden oder betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Durch solche Projekte profitieren nicht nur die einzelnen Mitglieder, sondern die ganze Gemeinschaft. Dies erläutert Korbinian März aus der Abteilung Internationale Beziehungen.
Als Teil des EU-Projekts SHAREs engagiert sich unsere Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften dafür, Projekte gemeinschaftlicher und bürgerschaftlicher Energieversorgung aus erneuerbaren Energien anzustoßen. Im Zuge dessen haben wir gemeinsam mit unserer SHAREs-Partnerorganisation Austrian Energy Agency eine Studienreise organisiert. Ziel der Reise war es, den Teilnehmenden Praxiswissen über finanzielle, rechtliche und technische Hintergründe einer Energiegemeinschaft zu vermitteln und ihnen geeignete Werkzeuge an die Hand zu geben, um in die Umsetzung ihrer eigenen Erneuerbaren-Energien-Projekte zu starten. Im aktuellen PerspektivePraxis-Beitrag der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gibt unser SHAREs-Projektreferent Anton Mohr einen Einblick in den Status Quo von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Europa und zieht ein Resümee der Learnings der Studienreise wie auch des Projekts insgesamt.
Wie verhalten während der Durchführung?
Im ersten Teil unserer Reihe „Digitaler Aufbruch in der Betriebsprüfung“ in PerspektivePraxis 2/2023 wurden die aktuellen Bemühungen zur Reformierung und Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung dargestellt.
Hieran anschließend möchten wir die praxisbezogenen Aspekte beleuchten, z.B. die Genossenschaft den Außenprüfer bereits zu Beginn der Außenprüfung von Ihrer Steuerehrlichkeit überzeugen und ihm seine Arbeit während der Prüfung erleichtern kann. Im Einzelfall kann dies mehr Vorteile mit sich bringen, als man zunächst vermuten würde.
Was gibt es im Vorfeld einer Prüfung zu beachten?
Grundsätzlich sollten Sie bereits im Vorfeld der Außenprüfung festlegen, welche Person(en) im Unternehmen die Anfragen des Prüfers bearbeiten und beantworten. Die verbindliche Regelung zur Kommunikation ist ein wichtiger Punkt: Ein nicht unerheblicher Teil von Prüfungsfeststellungen ergibt sich aus dem unverbindlichen Smalltalk in der Kaffeeküche zwischen Prüfern und Angestellten(!). Wir raten daher dazu, dass sämtliche nicht vorher instruierten Mitarbeiter bereits im Vorfeld angehalten werden, bei Rückfragen des Prüfers stets auf die vorab bestimmten zuständigen Kollegen zu verweisen.
Weiterhin sollten sämtliche potenziell steuerrelevanten Systeme auf die Verfügbarkeit einer Exportschnittstelle überprüft und die hierfür bestehenden Möglichkeiten (z.B. die Verwendung von Drittanbieterlösungen oder die Erstellung von Reports mit relevanten Inhalten) eruiert werden. Außerdem ist auch im Rahmen von Systemarchivierungen und -neueinführungen ein besonderes Augenmerk auf die Ermöglichung des Datenzugriffs aus den Altsystemen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu legen.
Verhalten während der Prüfung
Während einer Außenprüfung sollte man dem Finanzbeamten grundsätzlich positiv und wohlwollend entgegentreten und seinen Mitwirkungspflichten nachkommen. Diese sind sogar in § 200 Abgabeordnung (AO) bzw. § 8 Betriebsprüfungsordnung (BpO) kodifiziert und hierzu zählen vor allem
Falls Sie zweifeln, ob im konkreten Fall eine Mitwirkung notwendig ist oder falls Sie Bedenken zu dem eingeforderten Umfang der Mitwirkung haben, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen.
Sofern der Zweck und Ablauf der Betriebsprüfung nicht beeinträchtigt werden, besteht gemäß § 199 Abs. 2 S. 1 AO eine Unterrichtungspflicht des Prüfers zu den festgestellten Sachverhalten und deren möglichen steuerlichen Auswirkungen. Es empfiehlt sich daher die in Absatz 2 Satz 2 der Norm genannte Möglichkeit zu nutzen, in regelmäßigen Abständen mit dem Außenprüfer Gespräche über die festgestellten Sachverhalte und die mögliche steuerliche Auswirkung zu vereinbaren.
Mittlerweile ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass sich die Städte und Gemeinden mit einem eigenen Gewerbesteuerfachprüfer dem Außenprüfer des Finanzamtes anschließen. Die Städte und Gemeinden haben zwar kein eigenständiges Prüfungsrecht und dürfen sich daher nur an den Betriebsprüfungen der Finanzämter beteiligen. Da es sich bei dem Recht auf Teilnahme an der Prüfung jedoch um einen eigenständigen Verwaltungsakt handelt, kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Anfechtung sämtliche Einwendungen geltend machen, insbesondere solche, die sich aus über den Rahmen der Befugnis hinausgehenden Pflichten ergeben. Die Teilnahme von Gemeindebediensteten erweitert weder den inhaltlichen Umfang der Außenprüfung noch erhöhen sich hierdurch Ihre Mitwirkungserfordernisse. Sie sind jedoch dem Gemeindeprüfer gegenüber – wie dem Finanzbeamten auch – zur Information und Auskunft verpflichtet.
Das Betriebsprüfungsfinanzamt legt in gegenseitiger Abstimmung das „Ob“ und „Wie“ einer Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) an der Prüfung fest. Hierzu informiert das Betriebsprüfungsfinanzamt das BZSt vorab über diejenigen Betriebe, bei denen eine Mitwirkung des BZSt für zweckmäßig gehalten wird. Wird ein Fachprüfer des BZSt hinzugezogen, übernimmt dieser regelmäßig die Verantwortung für in sich geschlossene Prüfungsfelder innerhalb der Prüfung.
Das Hinzuziehen von Fachpersonal der Gemeinde oder des Bundes können Sie nicht verhindern. Sie sollten jedoch wissen, wo die Zuständigkeiten der Fachprüfer beginnen und enden, um die Anfragen einordnen zu können.
Prüfungshandlungen beendet – Was nun?
Kommt es als Ergebnis der Betriebsprüfung zu Beanstandungen, werden diese immer auch auf deren strafrechtliche Relevanz, z.B. auf Steuerhinterziehungstatbestände, überprüft. Um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen, wird der Prüfer im Verdachtsfall eher eifriger als zögerlicher eine Verdachtsmeldung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle (StraBu) oder die Steuerfahndung (SteuFa) absetzen.
Daher unsere Empfehlung: Nehmen Sie die Möglichkeit zur Vornahme einer gemeinsamen Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO stets wahr. Über die gemeinsame Besprechung können Sie eine einvernehmliche Beurteilung der getroffenen Feststellungen erreichen. In der Schlussbesprechung werden die Sachverhalte nochmals dargestellt, bevor diese im Prüfungsbericht niedergeschrieben werden. Die Schlussbesprechung bietet aber auch für den Steuerpflichtigen (und dessen steuerlichen Berater) die Chance, etwaige steuerstrafrechtliche Probleme gleich mitzudiskutieren. Sind strafrechtliche Risiken bereits vor der Schlussbesprechung absehbar, sollte darauf hingewirkt werden, dass nicht nur der Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle und der Veranlagungsbeamte während des Termins anwesend sind, sondern auch ein Vertreter der „StraBu“.
Vereinbaren Sie weiterhin eine Vorabübersendung des Prüfungsberichtes nach § 202 Abs. 2 AO, denn mitunter werden erst durch das Studium des Prüfungsberichtes die Prüfungsfeststellungen in einem Gesamtzusammenhang erkennbar. Die Vorabübersendung bietet Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater die Möglichkeit, vor der eigentlichen Veranlagung etwaige Missverständnisse über Einigungen in der Schlussbesprechung oder auch Fehler bei der konkreten Errechnung der Besteuerungsgrundlagen festzustellen und in Rücksprache mit dem Prüfer auszuräumen.
Wurde ein geprüfter Sachverhalt in der Betriebsprüfung festgestellt, der in gleicher Weise auch in zukünftigen Veranlagungszeiträumen auftritt, sollte über dessen steuerliche Behandlung eine verbindliche Zusage nach § 204 AO eingefordert werden. Eine solche Zusage wird jedoch nur dann erteilt, wenn sie im Anschluss an die Betriebsprüfung gesondert beantragt wird und der Sachverhalt für die geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist.
Nach der Prüfung und dem Prüfungsbericht erhalten Sie die Steuerbescheide nach Prüfung. Hierbei spricht man auch von der geänderten steuerlichen Veranlagung nach Prüfung. Wurden die Feststellungen aus der Betriebsprüfung unanfechtbar in einem Bescheid umgesetzt, muss daraufhin beurteilt werden, ob die Feststellungen Auswirkungen auf die Besteuerungsgrundlagen der Folgeveranlagungsjahre haben. Versäumt man eventuelle Korrekturen für die Zukunft besteht auch hier wieder ein steuerstrafrechtliches Risiko. Denn die Kenntnis von der Notwendigkeit einer Korrektur ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen und Entschuldigungsgründe werden sich in der Regel nicht finden lassen – schließlich kennt man das Ergebnis der Betriebsprüfung. Durch die ab dem 1. Januar 2025 geltende Regelung des § 153 Abs. 4 AO besteht eine gesetzlich normierte Pflicht zur Durchführung dieser Korrekturen.
Zuletzt können sich im Rahmen der Betriebsprüfung Erkenntnisse ergeben, die sich nicht auf die geprüfte Genossenschaft, wohl aber auf fremde Dritte erstrecken. Hierfür steht dem Prüfer das Instrument der Kontrollmitteilung zur Verfügung. Mittels einer Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt kann der Prüfer die steuerlichen Verhältnisse anderer Personen zur Prüfung anregen. Für eine Kontrollmitteilung innerhalb der Finanzverwaltung ist kein besonderer Anlass notwendig. Sie kann auch stichprobenhaft erfolgen, sodass eine Kontrollmitteilung auch ohne einen spezifischen Verdacht ausgegeben werden kann. Dementsprechend muss der Betriebsprüfer keinen Anlass für die Kontrollmitteilung nennen.
Ausblick: Erleichterungen bei der Betriebsprüfung
Im Rahmen des sog. „DAC7-Umsetzungsgesetzes“ vom 28. Dezember 2022 ist durch dessen Artikel 97 eine Erprobungsregelung in § 38 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) aufgenommen worden, die der Finanzverwaltung auf Antrag die Gewährung von Prüfungserleichterungen beim Vorhandensein eines wirksamen Steuerkontrollsystems gestattet. Die Regelung ist zunächst bis zum Jahr 2029 befristet und ist insoweit als Experiment der Finanzverwaltung zu begreifen. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich bei diesem Versuch um einen ersten zu begrüßenden Schritt mit dem Ziel einer dauerhaften Implementierung handelt.
Die Vorschrift trägt zum einen dem wachsenden Interesse der Finanzverwaltung an einer effizienteren, ressourcenschonenden Außenprüfung Rechnung und dem damit verbundenen Bestreben, sich bei den Außenprüfungen auf besonders prüfungsintensive Sachverhalte konzentrieren zu können. Zum anderen winken Erleichterungen für den Steuerpflichtigen, wenn er ein wirksames Steuerkontrollsystem vorweisen kann.
Im Amtsdeutsch heißt das: Die Finanzbehörden erhalten die Möglichkeit, dem Steuerpflichtigen für eine nachfolgende Außenprüfung eine angemessene Beschränkung der Ermittlungsmaßnahmen unter Vorbehalt des Widerrufs zuzusagen, sofern eine Prüfung des innerbetrieblichen Steuerkontrollsystems dessen Wirksamkeit bestätigt hat und keine Änderungen der Verhältnisse eintritt.
Doch wie läuft eine Prüfung des Steuerkontrollsystems in der Praxis ab? Und mit welchen Beschränkungen (positiv konnotiert) darf man als Unternehmen zukünftig rechnen? Hier fehlt es bislang an Erfahrungen aus der Praxis, denn die Erprobung alternativer Prüfungsmethoden ist noch neu im Gesetz und bislang haben erst wenige Steuerpflichtige Anträge auf Erleichterungen für zukünftige Prüfungen gestellt. Vorstellbar wäre aber z.B. die Aussparung von bestimmten Prüfungsfeldern, wenn diese durch das Steuerkontrollsystem bereits hinreichend abgedeckt werden.
Ein funktionierendes steuerliches Kontrollsystem gewinnt hierdurch jedoch (mal wieder) an Bedeutung. Solche Systeme, gerne auch Steuer-IKS oder Tax-CMS genannt, können den Aufwand für Betriebsprüfungen zukünftig unter Umständen deutlich reduzieren. Zugleich wird man mit der Etablierung interner Kontrollen proaktiv etwaigen Vorwürfen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit entgegenwirken können.
Im nächsten Teil unserer Reihe erfahren Sie daher, was ein Tax-CMS ist und worauf Sie bei dessen Einführung achten sollten.
Genossenschaftliche Anpassung an den Klimawandel

Kleinbäuerin Smita Kavitha
Im Distrikt Ananthapur im indischen Bundesstaat Andra Pradesh leiden landwirtschaftliche Kleinbetriebe zunehmend an den Folgen des Klimawandels. Insbesondere die zunehmenden Dürreperioden stellen sie vor Herausforderungen. „Früher hatten wir alle ein bis zwei Jahre eine gute Ernte, aber in den letzten Jahren ist es nur noch alle drei oder vier Jahre so. Das ist sehr schwierig für uns“, berichtet die Kleinbäuerin Smita Kavitha. Shri Ramulu, der wie Smita Kavitha Gemüse und Obst auf kleinen Flächen anbaut, ergänzt: „Die Klimakrise macht uns das Leben immer schwerer. Wir können nicht mehr so viel anbauen wie früher. Die Erträge gehen zurück und unser Obst und Gemüse wird anfälliger für Krankheiten.“
Kleinbetriebe wie die von Smita Kavitha und Shri Ramulu sind auf natürliche Niederschläge angewiesen. Im Distrikt Ananthapur werden etwa 90 Prozent der Nettoanbauflächen mit Regenwasser bewässert. Das fehlende Wasser führt zu Ernteverlusten, die landwirtschaftliche Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedrohen. Landflucht und Abwanderung von Kleinbäuerinnen und -bauern in die Städte sind die Folge. Obwohl die indische Regierung verschiedene Programme zur Bekämpfung von Dürren umsetzt, konnten diese bisher die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels nicht ausreichend abmildern. Smita Kavitha und Shri Ramulu versuchen deshalb, in Eigeninitiative ihre bedrohliche Situation selbst zu ändern. Sie kooperieren in genossenschaftlichen Produzentengruppen, um nachhaltigere Anbauweisen zu entwickeln und ihre Kleinbetriebe an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Climate Smart Villages
In Indien herrscht eine große soziale Ungleichheit, insbesondere in den ländlichen Regionen Indiens. Vor allem Frauen haben dort nur sehr begrenzte Bildungs- und Berufsperspektiven. Durch ihre Einbindung in FPOs wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, ihre soziale und wirtschaftliche Position in der Gesellschaft zu verbessern. Kleinbäuerin Smita Kavitha profitiert beispielsweise von den Buchhaltungstrainings. Durch die verbesserte finanzielle Grundbildung kann sie fundiertere Entscheidungen über ihre Investitionen und Ausgaben treffen. Darüber hinaus lernt sie neue Anbaumethoden und -techniken kennen, um ihre Ernteerträge zu verbessern und ihre Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. In Trainings für Geschlechtergerechtigkeit wird sie in ihren Rechten als Frau und Bäuerin gestärkt und lernt, wie sie sich gegen Diskriminierung und Ungleichheit wehren kann. Durch die Unterstützung der FPO als Climate Smart Village konnte sie ihre Lebensbedingungen deutlich verbessern. Sie hat nun ein höheres Einkommen, kann ihre Familie besser ernähren und ihren Kindern eine bessere Bildung ermöglichen. Sie ist selbstbewusster und selbstbestimmter und nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.

Mitglieder des Climate Smart Village bei einer landwirtschaftlichen Schulung
Die Förderung von Frauen ist auch ein wichtiges Ziel in der internationalen Projektarbeit des DGRV. Konkret werden im Rahmen von Aktivitäten des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Projekts in Indien – mit Hilfe der bereits erwähnten APMAS und der luxemburgischen Non-Profit-Organisation Aide à l’Enfance de l’Inde et du Népal (AEIN) – gezielt frauengeführte FPOs in Ananthapur gefördert.
APMAS ist im südlichen Indien die führende Fachorganisation für Kapazitätsaufbau, die Stärkung und Qualitätsbewertung von Selbsthilfegruppen und anderen lokalen gemeindebasierten Organisationen, sowie in Fragen der Existenzsicherung in ländlichen Regionen. AEIN setzt sich bereits seit 1967 für die Förderung von Frauen in Indien ein. Der Fokus der trilateralen Aktivitäten liegt im Aufbau von Climate Smart Villages, die vor allem von Frauen geführt und genutzt werden.
Wie am Beispiel von Smita Kavitha gut zu sehen, umfasst die Förderung neben allgemeinen Bildungsangeboten zu genossenschaftlichen Themen und Agrarexpertise auch Trainings, die auf die spezielle Situation von Frauen in der Landwirtschaft zugeschnitten sind. Denn traditionell ist der landwirtschaftliche Sektor in Indien von Männern dominiert. Möglichkeiten zur Teilhabe von Frauen zu schaffen und wirtschaftliche Emanzipation zu ermöglichen sind zentrale Zielsetzungen der Kooperation.
Klimaschutz dank Kooperation

Kleinbauer Shri Ramulu (rechts) mit einer Solarfalle
Seit dem Beginn des Gemeinschaftsprojekts haben über 1400 Landwirtinnen und Landwirte Schulungen in verschiedenen innovativen Techniken erhalten. Diese umfassen den Kapazitätsaufbau, das Erntemanagement, die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und den Anbau einfacher, aber effektiver Futtermittel. Doch auch die genossenschaftlichen Besonderheiten wie die Rechte und Pflichten der Mitglieder oder die Mitgliederförderung werden vermittelt und betriebswirtschaftliches Wissen gelehrt.
Konkrete Maßnahmen beinhalten die Einführung von Fruchtfolgen und den Anbau resistenter Sorten wie Hirse. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Bodenmanagement, denn in den die Regionen ist eine zunehmende Verschlechterung der Bodenqualität zu beobachten. Durch die ausschließliche Verwendung biologischer Dünger werden die Bodengesundheit und -fruchtbarkeit erhalten und gleichzeitig Treibhausgasemissionen reduziert. Wasserbewirtschaftungsstrategien werden ebenfalls angewandt, während ein angepasstes Futtermittelmanagement in Gebieten mit knappem oder minderwertigem Weideland eine wichtige Rolle spielt.
Das einzelne Mitglied profitiert
Obwohl anfangs viele FPO-Mitglieder skeptisch waren, zeigten sich schnell positive Ergebnisse. Smita Kavitha baut auf ihrem Land Chilis, Erdnüsse, Melonen und Tomaten an. Nachdem sie an Schulungen zu natürlichen Anbaumethoden teilgenommen hat, stellte sie ihren konventionellen Anbau um. Sie begann Neem-Öl zur Schädlingsbekämpfung und Kompost anstelle von Kunstdünger zu verwenden. Bald bemerkte sie eine deutliche Verbesserung: Die Pflanzen waren gesünder, grüner und kräftiger, die Früchte größer und von besserer Qualität. Ein Rückgang des Schädlingsbefalls war zu verzeichnen, den sie auf die gestärkte Immunität der Pflanzen durch den Einsatz von nicht-chemischen Düngemitteln zurückführte. Ihr Ertrag stieg um 15 Prozent im Vergleich zur vorherigen Ernte.

Training zu biologischen Anbaumethoden
„Durch das neu gewonnene Wissen im Rahmen der Climate Smart Villages haben wir gelernt, wie wir unsere Anbaumethoden an den Klimawandel anpassen können. Das hat uns geholfen, unsere Erträge zu steigern und unsere Lebensgrundlage zu sichern“, erläutert Shri Ramulu. Er nahm an einem Schulungsprogramm über biodynamische Kompostierung teil und nutzt seither die Methode bei seinen Mangopflanzen. Auch bei ihm trat eine deutliche Verbesserung bei Wachstum und Ertrag ein. Der Boden wurde reicher und fruchtbarer. Zudem führte er biologische Schädlingsfallen wie Pheromon- und solarbetriebene Lichtfallen ein. Der Bedarf an chemischen Düngemitteln und Pestiziden reduziert sich deutlich. Gleichzeitig stieg der Ernteertrag um 10 Prozent.
Smita Kavitha und Shri Ramulu sind überzeugt: Nur mit Hilfe der neuen Anbaumethoden und in der genossenschaftlichen Organisation ist dies möglich gewesen. Gerade durch die Beteiligung an Climate Smart Villages werden Bäuerinnen und Bauern wie Smita Kavitha und Shri Ramulu befähigt, ihre Ressourcen und ihr Wissen zu teilen und zusammen zu arbeiten um gemeinsam die Lebensgrundlagen der ländlichen Gemeinden verbessern. Letztlich zeigt sich in Indien, dass Genossenschaften als Climate Smart Villages dazu beitragen, eine nachhaltigere Zukunft und widerstandsfähigere Landwirtschaft t für die ländlichen Gemeinden zu schaffen. Gleichzeitig haben sie sich als wichtige lokale Instrumente bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels etabliert.

FPO-Mitglieder bei Schulung einer Farmer Field School beim „Wasserspiel“. Ziel des Spiels ist es, durch eine Menschenkette möglichst viel Wasser von Hand zu Hand in einen großen großen Eimer zu reichen. Ein spielerisches Sinnbild für genossenschaftliches Kooperieren.
Für einen zukunftsfähiges Energiesystem
Ein Beitrag zum Klimaschutz, stabile Energiepreise und lokale Wertschöpfung sind zentrale Gründe, warum sich mehr und mehr Menschen in ganz Europa zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) zusammenschließen. Doch obwohl Deutschland mit fast 900 Energiegenossenschaften zu den Staaten in der Europäischen Union mit einer sehr ausgeprägten gemeinschaftlichen Energiewende zählt, kann von einer flächendeckenden Partizipation der Bürger:innen keine Rede sein. Dabei ist die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe. Gemeinsam müssen Politik, Unternehmen und Haushalte ein ganzes Energiesystem umbauen. Da die Projekte regional umgesetzt werden, gelingt die Transformation nur mit der Akzeptanz der Menschen vor Ort. EE-Gemeinschaften eröffnen eine Möglichkeit zur Teilhabe und sind daher ein wichtiger Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz.

Lärmschutzwand mit Solarmodulen der EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG
EU-Projekt unterstützt EE-Gemeinschaften
Die Gründung einer EE-Gemeinschaft hängt von vielen Faktoren ab, die von den Rahmenbedingungen bis hin zur Aktivierung der Menschen reichen. Die Rahmenbedingungen haben sich im Zuge der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in der EU verbessert. Die gemeinschaftliche Umsetzung von Energieprojekten ist allerdings in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Doch trotz unterschiedlicher nationaler Regelungen bleiben die Herausforderungen bei der Realisierung einer EE-Gemeinschaft sehr ähnlich: Menschen müssen zusammenkommen und gemeinsam die Idee für ein oder mehrere Projekte entwickeln. Der Plan muss hinsichtlich der regulatorischen und technischen Möglichkeiten und insbesondere der wirtschaftlichen Realisierbarkeit und eines nachhaltigen Betriebs konzipiert werden.

Online-Plattform „erneuerbare-energie-gemeinschaften.de“
Um Interessierte bei diesem Vorhaben zu unterstützen und in verschiedenen europäischen Ländern die Gründung neuer Energiegemeinschaften zu fördern, wurde das SHAREs-Projekt ins Leben gerufen. Im Rahmen des von der EU-Kommission geförderten Projekts wurde dafür unter anderem eine Internetseite entwickelt, die als zentrale Anlaufstelle für die Gründung und Weiterentwicklung von Energiegemeinschaften dient. Die Online-Plattform „erneuerbare-energie-gemeinschaften.de“ reicht von Projektkonzepten mit umfassendem Material für die Entwicklung eines eigenen Projektkonzepts, einer Sammlung von Online-Tools zur Berechnung von Klimaschutz- und Wertschöpfungseffekten sowie Genossenschaftsgründung bis hin zu White-Label-Materialien zur Kommunikation und für eigene Veranstaltungen. Auch bestehende Energiegenossenschaften finden hier das notwendige Material zur Gewinnung und Ansprache neuer Mitglieder, wie etwa Zielgruppenprofile, Kernbotschaften oder Mitgliedstypen. Gerade zum Beginn eines Projekts ist es außerdem wichtig, auf inspirierende Beispiele und Austauschmöglichkeiten mit bestehenden Energiegemeinschaften an die Hand zu bekommen. Dafür wird im Rahmen von SHAREs auch ein Mentoringprogramm angeboten, bei dem die verschiedenen Initiativen voneinander lernen können.
Studienreise für angehende Energiegemeinschaften

Teilnehmende der SHAREs-Studienreise
Mit Hilfe des Mentoringprogramms ermöglichte das SHAREs-Projekt eine Studienreise in Deutschland und Österreich für 34 engagierten Bürger:innen aus sechs Ländern. Die internationale Gruppe setzte sich aus Menschen zusammen, die aufgrund ihrer Pionierarbeit im Bereich der EE-Gemeinschaften im Projekt als „lokale Helden“ der Energiewende bezeichnet werden. Ziel der Studienreise war es, den Teilnehmenden praktisches Wissen über die finanziellen, rechtlichen und technischen Hintergründe einer EE-Gemeinschaft zu vermitteln und ihnen hilfreiche Werkzeuge an die Hand zu geben, um eigene Erneuerbare-Energien-Projekte umzusetzen. Die dargestellten Inhalte sollen den Teilnehmenden bei der Gründung neuer Energiegemeinschaften helfen und mehr bürgerliche Teilhabe in ihren Heimatregionen anstoßen. An drei Tagen wurden drei Energiegenossenschaften in Freising, Altötting und Bruck an der Leitha besucht.
Am ersten Tag wurden die Teilnehmenden von der „Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land eG“ in der Nähe von München in Empfang genommen. Zum Kennenlernen stellten die Teilnehmenden ihre Projektideen sowie die Herausforderungen mit den gesetzlichen Regelungen in ihren Ländern vor. Der Vorstandsvorsitzende Werner Hillebrand-Hansen der „Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG“ präsentierte in seinem Vortrag die Erfahrungen bei der Gründung der Energiegenossenschaft, die Regeln und Möglichkeiten der Rechtsform Genossenschaft sowie die in Freising umgesetzten Geschäftsmodelle. Nach der Theorie erhielten die Teilnehmenden auch einen direkten Einblick in ausgewählte Projekte.

PV-Anlage des Mieterstromprojekts der BEG-FS
Als erstes ging es zu einem Mieterstromprojekt, das in Kooperation mit der Gemeinde umgesetzt wurde. Dabei versorgt eine Solarstromanlage mit einer Leistung von 130 Kilowatt 115 Wohnungen mit Strom. Die Energiegenossenschaft stellt sicher, dass Strom bei einer zu großen Erzeugung ins öffentliche Netz eingespeist werden kann, versorgt aber auch die Haushalte mit Strom aus anderen Anlagen, wenn die Sonne nicht scheint. Das technische Herzstück eines Mieterstromprojekts ist nicht nur die Solarstromanlage auf dem Dach, sondern der Zählerraum im Keller. Hier wird der Strom durch intelligente Messsysteme in die Haushalte verteilt. Künftig sollen ähnliche Mieterstromprojekte auch durch die Teilnehmenden aus dem Partnerland Ungarn umgesetzt werden. Dort wurde wenige Wochen zuvor die erste offizielle Energiegemeinschaft des Landes gegründet.
Anschließend wurde eine Solarstromanlage auf dem Dach einer Schule besichtigt. Da der Unterricht zu Zeiten stattfindet, in denen die Sonne scheint, werden auf ganz natürliche Weise die Erzeugung und der Verbrauch in Einklang gebracht. Die Daten der Solaranlage mit einer installierten Leistung von 100 Kilowatt zur Stromerzeugung werden als Lernmaterial für den Unterricht zur Verfügung gestellt. So lernen die Schüler:innen die Funktionsweise der lokalen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien kennen und erhalten ein praktisches Verständnis für die Transformation des Energiesystems. Die beiden Projekte verdeutlichen, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen lokalen Akteuren funktionieren kann. In den Partnerländern gestaltet sich die Kommunikation vor allem mit der öffentlichen Seite oft schwierig. Insbesondere die Teilnehmenden aus Bulgarien und Kroatien zeigten sich erfreut über die neuen Einblicke in die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Energiegemeinschaften und Kommunen.
Den zweiten Tag verbrachte die Gruppe bei der „EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG“. Ihr Vorstandsvorsitzender Pascal Lang berichtete den Teilnehmenden lebhaft aus seiner zehnjährigen Erfahrung: welche Hürden bei der Kooperation mit der Gemeinde entstehen können und wie diese zu überwinden sind. Das Hin und Her bis zur Realisierung wurde anhand von zwei Praxisbeispielen verdeutlicht. Beim ersten Projekt wurde eine Lärmschutzwand mit Solarmodulen versehen. Diese innovative Nutzung von Fläche war die erste ihrer Art in Europa und steht wie keine Zweite für die Überwindung bestehender Hürden bei der Umsetzung neuer Ideen. Das zweite Projekt waren Solarcarports, die parkenden Autos im Sommer Schatten spenden und den erzeugten Strom gleichzeitig für die integrierten Ladestationen nutzen. Ein gutes Beispiel für die Sektorenkopplung – in diesem Fall, das Zusammenbringen von Strom und Verkehr.
Energy Sharing in Österreich

Windenenergieanlage im Energiepark Bruck
Am letzten Tag der Studienreise nahmen die Teilnehmenden an der offiziellen Eröffnung des neuen Hauptquartiers des Energiepark Bruck teil. Energieregionen-Manager Philip Loitsch erklärte, wie das Energy Sharing der Energiegemeinschaft funktioniert. Die Mitglieder erhalten den Strom aus den Gemeinschaftsanlagen dabei direkt aus dem öffentlichen Netz. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Versorgung über das öffentliche Netz in Österreich gesetzlich möglich. Dafür verfügt der Energiepark Bruck über eine Vielzahl von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ähnlich wie die Lärmschutzwand bieten sogenannte Agri-PV-Anlagen eine innovative Möglichkeit, Solarstrom und landwirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche zu verbinden. Auf fünf Hektar wird genug Strom für über 1.000 Haushalte erzeugt. Die Anlage verändert konstant die Ausrichtung, um die Sonneneinstrahlung sowohl für die landwirtschaftliche Erzeugung als auch für die Stromproduktion zu maximieren. An einer zweiten Station wurden die Abläufe in einer Biogasanlage erklärt, die aus landwirtschaftlichen Resten und biogenen Abfällen Strom und Wärme erzeugt. Mit Windenergieanlagen, die mutige Teilnehmende zum Abschluss der Studienfahrt besteigen konnten, bietet der Energiepark einen umfassenden Mix aus verschiedenen erneuerbaren Quellen und damit eine hohe Versorgungssicherheit der Mitglieder der Energiegemeinschaft.
Die Möglichkeit, den eigenen Strom über das öffentliche Netz an die Mitglieder zu liefern, stieß insbesondere bei den deutschen Teilnehmenden auf Begeisterung. So ist auch für die Energiegenossenschaft Göttingen, deren Gründung durch das SHAREs-Projekt begleitet wurde, die Mitgliederversorgung ein wichtiges Ziel. Doch solange die gesetzlichen Regelungen in Deutschland nicht geändert werden, lässt sich die erzeugte Energie in den kennengelernten Projektkonzepten in Freising und Altötting nur in das öffentliche Netz einspeisen und muss anschließend von den Gemeinschaftsmitgliedern teuer wieder von ihren Stromversorgern eingekauft werden.
Ob Energy Sharing, Mieterstrom oder PV-Strom für ein öffentliches Gebäude – auf der Studienreise war für alle angehenden Energiegemeinschaften ein passendes Geschäftsmodell dabei, das es nun umzusetzen gilt. Neben dem Wissen über die Durchführbarkeit der Projekte und der richtigen Ansprache der relevanten Akteure konnte den Teilnehmenden viel Inspiration zur Umsetzung ihrer eigenen innovativen Ideen mit auf den Weg gegeben werden.
Fazit
Das SHAREs-Projekt geht 2024 in das letzte Jahr. Nachdem die möglichen Projektkonzepte in den Projektländern Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Georgien und Deutschland identifiziert wurden und ein vielfältiges Angebot auf der Online-Plattform erneuerbare-energie-gemeinschaften.de geschaffen wurde, sollen nun Gründungsinitiativen für EE-Gemeinschaften angestoßen werden. Das SHAREs-Projekt wird seine Pilot:innen auch in ihren nächsten Schritten begleiten und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird sich weiter mit Nachdruck für die Einführung von Energy Sharing auch in Deutschland und die Berücksichtigung der EE-Gemeinschaften bei der kommunalen Wärmeplanung einsetzen.