
DGRV-Fachreport für
genossenschaftliche Unternehmen
im Beitrag aus unserer Rechtsabteilung erfahren Sie, wie Genossenschaften bereits von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren und auf welche Erleichterungen sie insbesondere beim Thema „digitaler Beitritt“ hoffen können.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards werden in den kommenden Jahren in Deutschland rund 160 Genossenschaftsbanken verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zu informieren. In einem Gastbeitrag stellt Christoph Ott, Senior Business Development Manager Nachhaltigkeit bei DG Nexolution, ein Nachhaltigkeitsportal für Genossenschaftsbanken vor, das Hilfestellung und Beratung bietet.
Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten tragen Genossenschaften zu dem gesetzlich beschlossenen Ausbau und der Dekarbonisierung von Wärmenetzen bei und ergänzen die kommunale Wärmeversorgung. Im Beitrag der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zeigt unser Referent für Wärmepolitik den Status quo der genossenschaftlichen Wärmenetze und benennt die Rahmenbedingungen, damit Genossenschaften zur Wärmewende beitragen können.
Geht es nun der Schriftform an den Kragen?
Wer schreibt, der bleibt. Dieses Sprichwort steht für eine Kultur, in der das gesprochene Wort nicht dauerhaft gilt und daher schriftlich fixiert werden sollte. Jener, auf den römischen Staatsmann Caius Titus zurückzuführende Grundsatz, hat die Jahrtausende überdauert und gilt noch heute. Lediglich das Medium, auf dem das Wort Unsterblichkeit erhalten soll, hat sich geändert. Was damals noch Steintafeln, Leder oder Birkenrinde waren, wurde spätestens mit Erfindung des Buchdrucks durch Papier abgelöst. Das Papier wiederum wird durch die fortschreitende Digitalisierung verdrängt. Ein Trend, der auch bei Genossenschaften ungebrochen ist. Im Zentrum steht derzeit die Forderung an den Gesetzgeber, den Weg für den digitalen Beitritt zur Genossenschaft freizumachen. Ein im Sommer vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegtes Eckpunktepapier mit diversen Vorschlägen zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften lässt hoffen.
Schritte in die richtige Richtung
Tatsächlich hat der Gesetzgeber bereits einiges getan, um der Digitalisierung bei Genossenschaften aufs Pferd zu helfen. So ermöglichte er durch den neu geschaffenen § 43b Genossenschaftsgesetz(GenG) alternative Formen der General- und Vertreterversammlung. Neben der klassischen Präsenzversammlung ist seitdem auch die virtuelle Versammlung geregelt. Überdies ist es den Genossenschaften erlaubt, sich auch für das hybride Versammlungsformat entscheiden zu können. Hierbei können die Mitglieder wählen, ob sie an der Versammlung in Präsenz oder virtuell teilnehmen wollen. Selbst die Option eines gestreckten Verfahrens besteht nun: Die Versammlung kann in eine virtuelle bzw. hybride Erörterungsphase und eine zeitlich nachgelagerte Abstimmungsphase aufgespalten werden. Letztere wiederum kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Solche pandemiegetriebenen Änderungen entsprechen auch jenseits von Lockdown und Versammlungsverbot den praktischen Bedürfnissen der deutschen Genossenschaften. Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung betrifft die Anmeldungen zum Genossenschaftsregister. Seit August 2022 sind die Beglaubigungen dieser Anmeldungen auch mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren möglich. Eine diesbezügliche belastbare Praxiserfahrung fehlt allerdings bisher.
Ankündigung des BMJ
Auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften des DGRV in Berlin überraschte Bundesjustizminister Marco Buschmann mit der Ankündigung, die Schriftformerfordernisse im GenG auf den Prüfstand stellen zu wollen. Eine Erklärung, die in der Genossenschaftswelt auf offene Ohren stieß, da diese Vorgaben im GenG schon seit geraumer Zeit für Kritik sorgten. Auf dem Weg zur Digitalisierung werden gerade sie als beträchtlicher Hemmschuh angesehen. DGRV und BVR forderten deshalb schon 2019, im Rahmen der Diskussion um den Beitritt per PenPad, die Schriftformvorgabe anzugehen.
Eckpunkte zur Diskussion
Positiv festzuhalten ist, dass es nicht nur bei der obigen Ankündigung geblieben ist. Das BMJ hat Taten folgen lassen und im Juli 2023 das „Eckpunktepapier für einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (Eckpunktepapier) vorgelegt. Laut diesem verfolgt die Bundesregierung die Ziele „Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften.“ Erreicht werden soll dies durch punktuelle Änderungen des GenG. Unter anderem soll die Digitalisierung dadurch vorangetrieben werden, dass alle Schriftformerfordernisse des GenG dahingehend überprüft werden sollen, ob statt der Schriftform die Textform vorgesehen werden kann.
Schriftform? Textform? Wie war das nochmal?
In aller Kürze: Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift, die Textform verzichtet darauf.
Daher gilt das Schriftformerfordernis auch als Digitalisierungskiller, während die Textform Digitalisierung ermöglicht. Sieht das Gesetz die Schriftform vor, § 126 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ist grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Eine E-Mail oder auch eine Erklärung über eine App erfüllen diese Voraussetzung somit nicht. Bei einer erforderlichen Textform hingegen reicht es aus, wenn eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (§ 126b Satz 1 BGB). Eine lesbare, aber unterschriftslose Erklärung würde somit ausreichen. Für den Beitritt zur Genossenschaft (§ 15 GenG) z. B. ließe sich allein durch den Austausch des Wörtchens „Schriftform“ durch „Textform“ das Tor zur digitalen Verwaltung weit aufstoßen. Eine rechtsverbindliche Beitrittserklärung per E-Mail oder App wäre dann möglich.
Zugegeben, die Schriftform kann auch schon heute durch eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden (§§ 126 Absatz 3, 126a Absatz 1 BGB), wie es derzeit schon vermehrt bei den Prüfungsberichten praktiziert wird. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur in Teilbereichen und ist wegen des Aufwands und der Kosten als Option ohnehin noch nicht beim Verbraucher angekommen.
Die Nichteinhaltung einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form führt zur Nichtigkeit der nicht formgerechten Erklärung (§ 125 Satz 1 BGB), die somit rechtlich wirkungslos ist. Für unser Beispiel „Beitritt zur Genossenschaft“ bedeutet das: Ist die Beitrittserklärung nicht in Schriftform abgegeben, stellen sich komplizierte Rechtsfragen.
Schriftformgebote des GenG
Schriftformgebote enthält das GenG an unterschiedlichen Stellen. Zentral hierbei ist die für den Beitritt zur Genossenschaft vorgeschriebene Schriftform. Dies allein ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Aber auch das „Gegenstück“, nämlich die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft, ist derzeit ausschließlich in der Schriftform wirksam. Nach aktueller Rechtslage hat das Mitglied die Kündigungserklärung eigenhändig zu unterzeichnen (§ 65 Absatz 2 Satz 1 GenG).
Auch wer zum Beispiel eine Genossenschaft gründen möchte, kommt aktuell nicht ohne eigenhändige Unterschriften von mindestens drei Gründern unter der Satzung aus (§§ 4, 5 GenG). Das Eckpunktepapier stellt nun all diese Schriftformerfordernisse auf den Prüfstand und lädt zur Diskussion über das Für und Wider ein.
Weitere Vorschläge des Eckpunktepapiers
Das BMJ stellt noch weitere Ansätze zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften vor. So sollen zum Beispiel – analog zu den alternativen Formen der General- und Vertreterversammlung – auch Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen als virtuelle oder hybride Versammlung bzw. als Versammlung im gestreckten Verfahren durchgeführt werden können. Auf Grundlage einer entsprechenden Satzungsregelung ist dies allerdings jetzt schon möglich. Überdies soll es eine Klarstellung geben, die besagt, dass auch die Gründungsversammlung einer Genossenschaft von den oben genannten Versammlungsvarianten Gebrauch machen darf. Ferner sind Regelungen zur Stärkung der Mitwirkung von Mitgliedern mittels digitaler Instrumente, insbesondere bei bestehenden Vertreterversammlungen, angedacht. Und nicht zuletzt macht das BMJ – über das Thema Digitalisierung hinaus – Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und für Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Diese sollen an anderer Stelle näher betrachtet werden.
Fazit
Die Initiative des BMJ kommt zur rechten Zeit und die Diskussion ist in vollem Gange. Insbesondere der Austausch rund um die Schriftformerfordernisse des GenG spielt hierbei eine zentrale Rolle. Wichtig ist nun, dass der ins Rollen gekommene Stein auch weiterrollt. Der DGRV wird das Gesetzgebungsverfahren in Abstimmung mit den Mitgliedern eng begleiten und sich dabei weiterhin für den digitalen Beitritt stark machen.
Das Nachhaltigkeits-Portal für Genossenschaftsbanken
Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen und ist zu einem zentralen Thema in nahezu jeder Branche geworden. Eine besondere Rolle kommt in der nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft der Finanzbranche zu. Im Pariser Klimaabkommen von 2015 wird sie explizit erwähnt, wenn es darum geht, globale Finanzströme auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels auszurichten. In den Jahren nach dem Pariser Klimaabkommen haben Investoreninitiativen und nationale wie supranationale Regulierung dafür gesorgt, dass Nachhaltigkeit nun dauerhaft ein Fokusthema der Finanzbranche ist. Während der Schwerpunkt anfangs auf kapitalmarktorientierten Unternehmen und großen Instituten lag, werden die Grenzen für die Anwendung der Nachhaltigkeitsregulierung schrittweise und kontinuierlich nach unten gesetzt. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden in den kommenden Jahren in Deutschland rund 16.000 Unternehmen berichtspflichtig. Darunter sind auch rund 160 Genossenschaftsbanken.
Doch die regulatorischen Anforderungen sind nicht die einzige Motivation, sich als Genossenschaftsbank mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Bankkunden interessieren sich zunehmend für Nachhaltigkeit, wenn es um die Auswahl ihrer Bank oder um Investitionsentscheidungen geht. Und Mitarbeiter erwarten von einem verantwortungsvollen Arbeitgeber, dass er sich mit Nachhaltigkeit auseinandersetzt.
Nachhaltigkeit für Genossenschaftsbanken sinnvoll strukturieren
Daher hat der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bereits 2021 gemeinsam mit Vertretern der Genossenschaftsbanken, Verbundunternehmen und Genossenschaftsverbände den Weg zur ganzheitlichen Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten für Genossenschaftsbanken im Leitfaden „Nachhaltig Wirtschaften“ skizziert und systematisiert. Parallel dazu haben Verbundpartner ihrerseits am Ausbau von Unterstützungsleistungen gearbeitet, etwa im Bereich der Fortbildung, bei nachhaltigen Produkten (beispielsweise Green und Social Bonds als Kapitalmarktprodukte für Firmenkunden, nachhaltige Versicherungslösungen der R+V Versicherung oder nachhaltige Fonds der Union Investment) oder strategischen Beratungsangeboten, die sowohl den Banken als auch den Endkunden zugutekommen.
Seit Sommer 2022 steht das Nachhaltigkeits-Portal als zentrale Plattform zur Verfügung, die es allen Genossenschaftsbanken ermöglicht, Informationen, Ressourcen und Tools im Bereich Nachhaltigkeit zu nutzen. Kern des Portals ist das Reifegrad-Cockpit, in dem Banken anhand des Leitfadens des BVR ihren Nachhaltigkeits-Reifegrad ermitteln können. Banken bewerten dafür ihre Nachhaltigkeitsleistung in den sechs Handlungsfeldern „Strategie“, „Risiko“, „Geschäftsbetrieb“, „Kerngeschäft“, „Kommunikation“ und „Ethik & Kultur“. In insgesamt 36 Kriterien führen sie eine Einwertung auf den Stufen 0 bis 5 im Rahmen einer Selbsteinschätzung durch. Die Selbsteinschätzung dient als Motivation, zu einer nachhaltigeren Bank zu werden und als strukturierender Rahmen, der mit klaren Handlungsempfehlungen den individuellen Weg dahin besser erkennen lässt. Der BVR hat als Ambition ausgegeben, dass Banken innerhalb von rund drei Jahren einen Reifegrad von 3 oder 4 erreichen sollten.
Neben der Reifegradermittlung können Banken sich im Portal mit Hilfe einer Benchmarking-Funktion mit anderen Banken vergleichen, Materialien und Angebote finden, die sie bei der Weiterentwicklung ihrer Bank unterstützen, und von den Erfahrungen profitieren, die andere Banken gemacht haben.
Kostenfreie Plattform mit kontinuierlicher Weiterentwicklung
Aktuell nutzen bereits rund 400 Banken das Portal. Gut 150 Unterstützungsangebote der Verbundunternehmen und Verbände stehen zur Verfügung. Sie reichen von nachhaltigen Anlage-, Kapitalmarkt- oder Versicherungsprodukten über Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von CO2-Bilanzen und Nachhaltigkeitsberichten bis hin zu Zertifizierungen und Schulungsangeboten. Außerdem geben rund 30 Praxisbeispiele unterschiedlicher Genossenschaftsbanken einen spannenden Einblick in die vielfältige Umsetzung von Nachhaltigkeit in ihrem Metier.
Seit dem Go-Live hat DG Nexolution, die das Portal betreibt, in Zusammenarbeit mit dem BVR und den finanzierenden Verbundunternehmen und Verbänden, das Portal kontinuierlich weiterentwickelt, um Genossenschaftsbanken zielgerichtet bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen zu unterstützen. Weitere Neuerungen stehen unmittelbar vor der Tür: Im vierten Quartal 2023 wird das Portal um ein Forum ergänzt, in dem Nutzer des Portals sich austauschen können. Zum Jahreswechsel steht dann ein größeres Release an.
Das Portal richtet sich als Unterstützungsangebot an Nachhaltigkeitsmanager, Vorstände und andere in den Banken mit dem Thema Nachhaltigkeit betraute Personen. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei. DG Nexolution bietet monatlich sogenannte User Boards an, virtuelle Seminare, in denen die Nutzer des Nachhaltigkeits-Portals über die aktuellen Weiterentwicklungen informiert werden und einen Blick auf die geplanten nächsten Schritte werfen können. Außerdem haben Nutzer hier die Möglichkeit, eigene Ideen für die Weiterentwicklung des Portals einzubringen. Seit Oktober 2023 bietet DG Nexolution zusätzlich regelmäßig Webseminare für neue Nutzer des Portals oder auch Interessenten an. Die Teilnehmer erhalten hier eine kompakte Schulung in der Arbeit mit dem Portal und die Möglichkeit, ihre Fragen aus erster Hand beantworten zu lassen.
Infos zum Nachhaltigkeitsportal
Hier finden Sie die Unterstützer des Portals: www.nachhaltigkeits-portal.de
Termine für User Boards und Diginare für Neu-Nutzer: www.dg-nexolution.de/termine/diginare
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich an: nh-portal@dg-nexolution.de
In Deutschland werden rund zehn Prozent des Gebäudewärmebedarfs über netzgebundene Wärme gedeckt. Ein Großteil sind Fernwärmenetze, die oft von kommunalen Versorgungsunternehmen und großen privaten Energieversorgungsunternehmen betrieben werden. Daneben sind in den vergangenen Jahren viele kleinere Nahwärmenetze entstanden. Davon sind rund 200 in genossenschaftlicher Hand. Sie sind insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und kleineren Ortschaften aktiv. In diesen Regionen sind die Investitionskosten pro Anschluss für größere Betreibende oft zu hoch, weshalb sich das Gesamtprojekt nicht trägt. Genossenschaften können hier eine sinnvolle Ergänzung zur kommunalen Wärmeversorgung sein.
Über Genossenschaften können wirtschaftliche und administrative Vorteile genutzt werden. Ein wesentlicher Vorteil ist das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die bei der Planung, Umsetzung und auch im Betrieb der Wärmenetze aktiv mitwirken. Die aktive Beteiligung erhöht die Motivation, mit dem eigenen Haus bei dem Gemeinschaftsprojekt mitzumachen, was den Anschlussgrad der beteiligten Haushalte fördert. Ehrenamtliches Engagement und hoher Anschlussgrad wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Kalkulation des Wärmenetzes aus.
Regionale Wertschöpfung und Innovation
Für die Arbeiten binden die Genossenschaften vornehmlich Agierende aus der Region ein und fördern damit die regionale Wertschöpfung. Die meisten genossenschaftlichen Nahwärmenetze nutzen als Primärquelle die Abwärme aus einer Biogasanlage, die von landwirtschaftlichen Betrieben zur Stromproduktion genutzt wird. Auch mit der lokalen Forstwirtschaft oder kommunalen Entsorgungsunternehmen wird kooperiert, um die Alt- oder Resthölzer aus Holzhackschnitzeln oder Pellets zu verfeuern. Schließlich wird das örtliche Handwerk für die Installation und den Betrieb der Anlagen mit eingebunden. Die Genossenschaftsbanken vor Ort ermöglichen oft die Finanzierung.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Anschluss ans genossenschaftliche Nahwärmenetz im Vergleich zur Einzelfeuerungsanlage sinnvoll, da Skaleneffekte bei den Wärmegestehungskosten, den technischen Anschaffungen und Reparaturkosten genutzt werden können. Darüber hinaus eröffnen Wärmenetze neue Möglichkeiten der Sektorenkopplung. So bieten etwa saisonale Großwärmespeicher genug Flexibilität, um die Energieerzeugung an den Strombedarf anzupassen. Kleinere Pufferspeicher stoßen hier schnell an ihre Grenzen und die Anlagen müssen auf den Wärmebedarf reagieren. Als Wärmequelle können auch Großwärmepumpen genutzt werden, die effizienter sind als kleine Luft-Wärmepumpen. Großwärmepumpen bieten zudem größeres Potenzial für ein sektorübergreifendes Lastmanagement.
Genossenschaftliche Wärmenetze fördern auch die Attraktivität eines Standorts und es entwickeln sich neue Ideen im Sinne der Menschen vor Ort. Dazu gehören weitere Angebote wie ein Carsharing oder eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Zusammen mit den anfallenden Erdarbeiten können auch Glasfaserkabel verlegt werden. So bringen Wärmenetze auch schnelles Internet in den ländlichen Raum.
Gesetz zur Wärmeplanung
Genossenschaften können also ein wichtiges Puzzleteil im großen Ganzen der Wärmewende werden. Dabei muss aber die besondere Situation von Nahwärmegenossenschaften, deren Mitarbeitende überwiegend ehrenamtlich tätig sind, Berücksichtigung finden. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten können, dürfen weder bestehende noch neu zu gründende Nahwärmegenossenschaften durch hohe Planungskosten und unverhältnismäßige bürokratische Pflichten über Gebühr belastet werden. Viel wird zukünftig davon abhängen, wie schnell von der Politik ein klarer und verbindlicher Rahmen für die Weiterentwicklung der Wärmenetze geschaffen wird. Es bedarf vor allem auch weiterer Anreize zur Investition in den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist ein wichtiger Baustein für einen verbindlichen Rahmen zur Entwicklung von Wärmenetzen. Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Menschen Wärmepläne erstellt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt den Vorschlag ausdrücklich als wichtigen Baustein der Wärmewende. Trotzdem sollte hierüber sichergestellt werden, dass es eine verpflichtende Beteiligung von Energiegemeinschaften wie z. B. Energiegenossenschaften bei der Wärmeplanung gibt – gerade auch bei Gemeinden mit einer Population unter 45.000.
Fernwärmegipfel
Auf dem Fernwärmegipfel des Bundeswirtschaftsministeriums präsentierte der Chef der dänischen Energieagentur Kristoffer Böttzauw die Situation der Wärmenetze in seinem Heimatland. Zwei Drittel der Haushalte werden durch Wärmenetze versorgt. Die Energiequellen basieren laut einer Statistik aus dem Jahr 2020 zu 76 Prozent auf erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2030 soll diese Zahl auf 96 Prozent ansteigen. Die weit überwiegende Zahl der betreibenden Unternehmen dänischer Wärmenetze sind Genossenschaften. Die Mitglieder sind zugleich Wärmekundinnen und -kunden.
In der gemeinsamen Erklärung zum Fernwärmegipfel werden die Nahwärmenetze als eine bürgernahe Option benannt, um Wohnquartiere gemeinschaftlich mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. Auch die Akteursvielfalt bei der Wärmewende wird in dem Papier herausgestellt. Das bedeutet, dass beispielsweise neben kommunalen Akteuren auch Genossenschaften aktiv werden sollen.
Fazit
Wir werden mit unserer Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV die für das WPG und den Fernwärmegipfel zuständigen Ministerien beim weiteren Prozess intensiv begleiten. Darüber hinaus werden wir uns bei den geplanten Workshops weiter dafür einsetzen, dass die Perspektive kleiner und insbesondere genossenschaftlicher Wärmenetze Eingang in die Diskussionen findet und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Nur unter den richtigen Rahmenbedingungen können die Genossenschaften auch in Zukunft ihren Beitrag zur Wärmewende leisten.