Ein Beitrag von Anton Mohr, politischer Referent, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
Der steigende Anteil an erneuerbaren Energien und der damit einhergehenden zeitvariablen und dezentralen Erzeugungsweise verändert den Strommarkt grundlegend. Gleichzeitig ist das Ende der staatlichen Vergütung an den Kohleausstieg geknüpft, sodass die erneuerbaren Energien eigenständig am Markt bestehen müssen. Um den damit einhergehenden Herausforderungen frühzeitig zu begegnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ins Leben gerufen. In einem gemeinsamen Prozess mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden verschiede Lösungsansätze für vier zentrale Bereiche des Strommarkts diskutiert: Flexibilitäten, steuerbare Kapazitäten, lokale Signale und erneuerbare Energien. Vor allem die Ausgestaltung des letzten Themenfelds ist für die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV von großer Bedeutung, da sich ein neuer Fördermechanismus stark auf das Potenzial zukünftiger EE-Projekte durch Energiegenossenschaften und andere kleine und mittelgroße Strommarktakteure auswirkt.
Am 2. August 2024 wurde die Publikation „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ veröffentlicht, in denen Vorschläge zu den vier Themenfeldern gemacht werden. Bis zum 6. September konnten Stellungnahmen zu den vorgestellten Handlungsalternativen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation eingereicht werden. Ein zentrales Thema des Optionenpapiers ist die langfristige Sicherstellung von Investitionen in erneuerbare Energien. Um den EU-Vorgaben für die EE-Finanzierung bis 2027 gerecht zu werden, muss der Förderrahmen neben der Investitionssicherung auch einen Rückzahlungsmechanismus enthalten. Das BMWK hat dazu vier Förderalternativen vorgeschlagen:
1.) Gleitende Marktprämie mit Refinanzierungsbetrag:
2.) Produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag ohne Marktwertkorridor:
3.) Produktionsunabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag:
4.) Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbetrag:
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich in die Diskussion eingebracht, um auch in Zukunft Projekte von kleinen und mittelgroßen Marktakteuren zu gewährleisten. Die Pläne zur langfristigen Investitionsabsicherung sind grundsätzlich zu begrüßen. Doch nicht alle Varianten berücksichtigen, die für eine regionale und bürgernahe Energiewende so wichtigen kleinen Marktakteure. Die Risiken sind vielseitig und reichen von einer zu starken Konzentration auf große Strommarktakteure über die fehlende Absicherung in Zeiten negativer Strompreise bis hin zu einer erhöhten Unsicherheit aufgrund einer Förderung auf Grundlage von fiktiven Referenzerlösen anstatt auf realen Erzeugungsmengen. Ein großes Risiko würde für diese vor allem dadurch entstehen, wenn die Förderung nicht auf realen Erzeugungsmengen, sondern auf fiktiven Referenzerlösen beruhen sollte. Um die Förderung erneuerbarer Energien fair und effektiv zu gestaltet und die Energiewende weiterhin erfolgreich voranzutreiben, haben wir im Interesse der Energiegenossenschaften bisher folgende Kernpositionen ausgearbeitet:
1.) Entscheidung auf Grundlage von Bewertungskriterien fällen:
2.) Reale Erzeugungsmengen statt fiktiver Erlöse als Fördergrundlage:
3.) Vergangene Fehler vermeiden – Sonderregelungen zulassen:
4.) Förderproblem in Zeiten mit negativen Strompreisen lösen:
5.) Reallabore mit kleinen Marktakteuren:
Das BMWK wird die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die Förderinstrumente weiterentwickeln. Mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird der Prozess je nach Koalition weitergeführt oder neu aufgesetzt werden. In beiden Fällen wird die Bundesgeschäftsstelle beim DGRV auf den dringenden Handlungsbedarf hinweisen, der für kleinere und mittlere Marktakteure besteht. In einem Strommarktdesign der Zukunft muss es weiterhin die Voraussetzungen für erfolgreiche genossenschaftliche EE-Projekte geben. Denn ohne die Beteiligung der Menschen vor Ort und eine merkliche Wertschöpfung durch erneuerbare Energien in den Regionen, wird die Energiewende verstärkt an fehlender Akzeptanz leiden.