EE-Investitionsrahmen: Berücksichtigung kleiner Strommarktakteure und Fokus auf reale Erzeugung notwendig
Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen wird den Strommarkt der Zukunft grundlegend verändern. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen. Dafür wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ins Leben gerufen. In dem gemeinsamen Prozess mit Akteur:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden verschiedene Lösungsoptionen und Bewertungskriterien erarbeitet. Ein zentrales Thema ist die Frage, wie die Investitionen in erneuerbare Energien langfristig sichergestellt werden können. Zum Abschluss wurde am 2. August 2024 eine Publikation mit dem Titel „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ veröffentlicht. Zu den darin vorgestellten Handlungsalternativen konnte bis zum 6. September im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung genommen werden. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich im Zuge dessen fachlich in die Diskussion eingebracht, um auch weiterhin die EE-Projekte von kleinen und mittelgroßen Marktakteuren zu gewährleisten.
Um den EU-Vorgaben eines neuen Marktrahmens für die EE-Finanzierung bis 2027 gerecht zu werden, muss der Förderrahmen neben der Investitionssicherung auch einen Rückzahlungsmechanismus enthalten. Vom BMWK wurden dazu vier Förderalternativen vorgeschlagen. Folgende Optionen werden in Betracht gezogen, um zukünftig die Förderung neuer EE-Projekte sicherzustellen:
Wir begrüßen grundsätzlich die Pläne zur langfristigen Investitionsabsicherung bei der Installation von EE-Projekten und verstehen die Notwendigkeit für einen Refinanzierungsbeitrag. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die vorgestellten Optionen mit unterschiedlichen Chancen und Risiken verbunden sind. Unter anderem beruhen die ersten beiden Alternativen, ähnlich wie im aktuellen System, auf realen Erzeugungsmengen, wohingegen die Förderung bei produktionsunabhängigen Differenzverträgen auf Grundlage fiktiver Referenzerlöse beruht. Dies würde sich negativ auf die erwarteten Finanzierungskosten auswirken und letztlich auch auf die Erreichung der EE-Ausbauziele.
Unsere Stellungnahme enthält daher folgende Punkte:
1. Anstatt ausschließlich auf die Marktdienlichkeit zu achten, sollte die Entscheidung über das Förderinstrument unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien der PKNS gefällt werden.
2. Die Förderung sollte auf Grundlage von realen Erzeugungsmengen und nicht auf fiktiven Referenzerlösen beruhen.
3. Es sollten Sonderregelungen für kleine und mittelgroße Akteure, alternative Vermarktungsformen und PV-Anlagen unter der Ausschreibungsgrenze eingeführt werden.
4. Zur Lösung des Förderproblems in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen sollten alternative Konzepte wie eine Mengenförderung und eine Steuerlösung berücksichtigt werden.
5. Die Umsetzbarkeit der Förderinstrumente sollte umfassend in Reallaboren untersucht werden. Dabei sollten kleinere Marktakteure wie die Energiegenossenschaften gesondert berücksichtigt werden.
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