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Marktwertkorridor einführen


Verbändeallianz fordert die Einführung eines Marktwertkorridors, um Differenzverträge investitionssicher und marktgerecht auszugestalten.

22. September 2026


Der vorliegende EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwar die Einführung von Differenzverträgen (CfD) vor, aber keinen Marktwertkorridor, der Marktpreissignale auch noch berücksichtigen kann, sobald der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert überschreitet. Damit macht er es für Anlagenbetreiber schwieriger, die Projekte temporär oder langfristig aus der EEG-Absicherung herauszulösen und neue wettbewerbliche Vermarktungsmodelle wie Power Purchase Agreements (PPAs) zu nutzen.

Damit bleibt kein Spielraum für marktliches Agieren, obwohl die EU-Vorgaben zur Einführung eines CfD einen solchen Korridor explizit ermöglichen würden. Die derzeit vorgesehenen Regelungen würden zu folgenden Problemen führen:

1. Tatsächliche Erlöse unterhalb des Jahresmarktwerts blieben unberücksichtigt

2. Vermarktungs- und Ausgleichsenergiekosten würden steigen

3. Raum für PPAs und neue Marktmodelle würde fehlen

Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an den Gesetzgeber, bei der Einführung von CfD einen angemessenen Marktwertkorridor vorzusehen.


Den Verbändeappell finden Sie hier.

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