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Medizinische Versorgungszentren


Ein Beitrag der PerspektivePraxis-Redaktion.


Zum 1. November 2018 hat die medicus Eifel eG in Rheinland-Pfalz als Trägerin eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) die Genehmigung durch den Trierer Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erhalten. Aufgabe der Genossenschaft ist die Übernahme frei werdender Arztpraxen. Dabei kann die Genossenschaft interessierten Ärztinnen und Ärzten den Einstieg in eine nieder gelassene Tätigkeit in flexiblem Voll- und Teilzeitumfang ermöglichen, zudem qualifiziertes, nicht ärztliches Personal anstellen und dieses den Mitgliedern bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Allerdings war es bis zur Genehmigung ein weiter Weg, der nicht nur über die Landespolitik, sondern schlussendlich auch über den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führte. Seit Ende 2016 hatten Dr. med. Michael Jager und seine Kollegen versucht, für ihre Genossenschaft eine MVZ-Zulassung zu erreichen.

Antworten auf Zukunftsfragen


Von den tiefgreifenden Veränderungen in der ambulanten Versorgungslandschaft, insbesondere dem demografischen Wandel gerade in ländlichen Regionen, sind niedergelassene Ärzte in ganz besonderem Maße betroffen. Trotz der schwierigen Umstände wünschen sie sich eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis, in der sie ihre Autonomie wahren und qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen erbringen können. Mit der eingetragenen Genossenschaft (eG) steht eine Kooperationsform zur Verfügung, die wesentlich zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen beitragen kann. Der prägende Grundsatz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist auch in der Gesundheitsversorgung geeignet, ökonomische Problemlagen zu über-winden. Für niedergelassene Ärzte kann ein Zusammenschluss als eG vielfältige Vor-teile bringen: Die Anschaffung neuer Geräte als Folge des raschen medizinisch-technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der modernen Kommunikations- und Informationstechnologie kann gemeinsam besser gestemmt werden. Investitionen werden geteilt, die Auslastung der Geräte kann verbessert und die Amortisationszeit verkürzt werden. Führt man sich vor Augen, dass immer mehr Ärzte ihren Ruhestand antreten werden und dass zugleich ein Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften vorliegt, so wird deutlich, wie wichtig es ist, die Position der Ärzte in den Regionen zu stärken. Eine genossenschaftliche Zusammenarbeit kann dem entgegenwirken. Sie trägt sowohl zu ei-ner Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als auch der Einkommenssituation der Ärzte bei. Kollegiale Beratung und gemeinsame Vertretung sind ebenso möglich wie eine stärkere fachliche Spezialisierung der Kooperationsbeteiligten. Überdies können Synergien ausgenutzt und Behandlungsabläufe optimiert werden. Genossenschaften verbessern damit auch langfristig die ärztliche Versorgungsstruktur in den Regionen.

Vielfältige Kooperation


Das Spektrum ärztlicher Kooperationen ist vielfältig: Es reicht von losen Zusammenschlüssen über Praxis- und Apparategemeinschaften bis hin zu Berufsausübungsgemeinschaften oder einer Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Bereits seit dem Jahr 2004 und dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist es Ärzten gestattet, sich in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gemeinsam zu organisieren. Definitionsgemäß sind MVZ fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen sich Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte betätigen. Die interdisziplinäre Ausrichtung soll eine ganzheitliche Versorgung der Patienten „aus einer Hand“ garantieren. Vertragsärzte entscheiden sich als Träger eines MVZ häufig vorschnell für die Organisationsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), obwohl die eingetragene Genossenschaft eine besser geeignete Alternative ist. Der Vorteil der Genossenschaft ist eine auf Dauer angelegte, stabile Kooperationsform, in der klare Strukturen (Vorstand und Aufsichtsrat) vorherrschen. Anders als in einer GbR liegt bei einer eG eine begrenzte Haftung vor. Als juristische Person besteht die Genossenschaft zudem auch im Falle eines Ausscheidens einzelner Mitglieder weiter fort. Schließlich zeichnet sich die eingetragene Genossenschaft durch eine ganz besondere Stabilität aus, die insbesondere auch auf die unabhängige Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung durch den zuständigen genossenschaftlichen Regionalverband zurückzuführen ist. Die medicus Eifler Ärzte eG hat diese innovative Organisationsstruktur für die ärztliche Versorgung im Eifelkreis nun praktisch umgesetzt. Die größte Herausforderung war die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassen-ärztlichen Vereinigung (KV). Entscheidender Punkt waren Forderungen der KV nach selbstschuldnerischen Bürgschaften, welche für die Rechtsform der GmbH gelten. Obwohl die Genossenschaft die freiwillige Bereitstellung einer Sicherheit in weit ausreichender Höhe angeboten hatte, bestand die KV auf selbstschuldnerische Bürgschaften aller Mitglieder. Auf Initiative der Politik aus Land, Kreis und Stadt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler reagiert und die Rechtslage klargestellt: Selbstschuldnerische Bürgschaften aller Mitglieder sind für Genossenschaften nicht notwendig. Damit hat die medicus Eifler Ärzte eG die Tür für die Gründung weiterer genossenschaftlicher MVZ weit aufgestoßen.

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