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Neue Berichtspflichten


Ein Beitrag von PD Dr. Andreas Haaker, CIIA, CEFA, DGRV-Grundsatzabteilung, für unser Fachmagazin PerspektivePraxis.


Geht es nach der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, soll die Kreditwirtschaft eine tragende Rolle für den Umbau hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wirtschaft spielen. Das Zauberwort heißt Sustainable Finance, also nachhaltige Finanzierung. Wir diskutieren den Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats.

Zwischenbericht vorgelegt


Trotz der „Corona-Krise“, die weite Bereiche der Wirtschaft lahmlegte, wurde das Konsultationsverfahren zum Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats unbeirrt weitergeführt. Die eingehenden Stellungnahmen werden sich hoffentlich im späteren Abschlussbericht des Beirats wiederfinden und nicht nur „wohlwollend“ vom Regierungsbeirat zur Kenntnis genommen.

Der Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats gliedert sich in 6 Abschnitte: Im Abschnitt 1 finden  sich „Strategische Grundlagen und Vorüberlegungen“, darauf folgen die Überlegungen zur „Resilienz“ (Abschnitt 2) und „Transformation“ (Abschnitt 3) sowie in Abschnitt 4 Vorschläge zur „Transparenz und Offenlegung“. Abschnitt 5 behandelt dann die leitende „Rolle der öffentlichen Hand“, welche offenbar die unsichtbare Hand der sozialen Marktwirtschaft verdrängen soll. Der Bericht endet in Abschnitt 6 mit einem „Fazit“ und Phantastereien über „nächste Schritte“. Im Glossar finden sich dann zwar wohlklingende Begriffe wie „Proportionalitätsprinzip“ und „Wesentlichkeit“, die sich indes zu wenig in den Regulierungsvorschlägen des Zwischenberichts widerspiegeln.

Vor Abschnitt 1, gleich nach der „Executive Summary“, wird der Leser mit einleitenden Worten zur „Bedeutung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft für die große Transformation“ (sic!) beglückt. Dass diese Wortwahl an Mao Zedongs „Großen Sprung nach vorn“ erinnert, dürfte so manchen Kritiker nicht überraschen, zumal die „kontroversen Diskussionen […] von einer Ergänzung der Erhard‘schen sozialen Marktwirtschaft um grüne Anreizsysteme („Green Capitalism“) bis zur Abschaffung des Marktmechanismus und Rückkehr zur Planwirtschaft“ reichen (so Patrick Velte in Der Betrieb, Heft 13/2020).

Gerade wegen der CO2-senkenden Wirkung des wirtschaftlichen „Corona-Desasters“ sehen Kritiker Zusammenhänge zwischen einer signifikanten Reduktion von Treibhausgasen und den wirtschaftlichen Schäden. So sind in der internationalen Presse dazu bereits kritische Worte zu lesen. Der altehrwürdige Economist stellt in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Verknüpfung von „Klima- und Corona-Krise“ klar:

„The two crises do not just resemble each other. They interact. Shutting down swathes of the economy has led to huge cuts in greenhouse­gas emissions. In the first week of April, daily emissions worldwide were 17 % below what they were last year. The International Energy Agency expects global industrial greenhouse-gas emissions to be about 8 % lower in 2020 than they were in 2019, the largest annual drop since the Second World War.

That drop reveals a crucial truth about the climate crisis. It is much too large to be solved by the abandonment of planes, trains and automobiles. Even if people endure huge changes in how they lead their lives, this sad experiment has shown, the world would still have more than 90% of the necessary decarbonisation left to do to get on track for the Paris agreement’s most ambitious goal, of a climate only 1.5°C warmer than it was before the Industrial Revolution“ (The Economist vom 21.05.2020, S. 7).

Standort Deutschland wird geschwächt


Von der leicht auf den Zwischenbericht übertragbaren Kritik dürfte sich der Regierungsbeirat  nicht  beirren  lassen, will er doch, dass Deutschland „führend in Sustainable Finance werden“ soll, weil die Bundesregierung mit „ihrem ambitionierten Ziel […]  alle  Akteure im Finanzmarkt mobilisieren [will], die Transformation zu einem nachhaltigen Wirtschafts­ und Finanzsystem zu finanzieren und an ihrem Erfolg teilzuhaben“ (S. 4).

Ein Aspekt des Zwischenberichts bezieht sich auf die betreffende Unternehmensberichterstattung. The Wall Street Journal kritisiert im Zusammenhang mit entsprechenden Berichtsstandards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB): „Corporate managers may have their own motives to report sustainability information. Most important, SASB standards can obfuscate poor financial performance“ (Finley, WSJ vom 3.03.2020, A17).

Darüber hinaus kann der primär auf Deutschland bezogene Zwischenbericht sicherlich auch dahingehend kritisiert werden, dass „eine stärkere Einbettung der Diskussion in den europäischen und internationalen Kontext […] geboten“ wäre und nationale Alleingänge kritisch zu sehen seien, so das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. in seiner Stellungnahme vom 30. April 2020. Daher hält auch der DGRV es laut seiner Stellungnahme vom 3. April 2020 „vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Konsultation der NFDR [=Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung] auf EU­Ebene für unglücklich, hier parallel eine nationale Konsultation zu starten“, denn gerade die damit verbundene „Ausweitung der Berichtspflichten auf KMUs erhöht den bürokratischen Aufwand über Gebühr und schwächt somit den Standort Deutschland.“ Zielobjekt der Wirtschaftspolitik muss aber der Wirtschaftsstandort Deutschland und nicht ein wie auch immer gearteter „Standort für Sustainable Finance“ (Zwischenbericht, S. 9) bleiben.

Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2020, dass mit „Blick auf die zahlreichen regulatorischen Maßnahmen auf EU­Ebene im Bereich ‚Sustainable Finance‘ […]  die Bundesregierung auch zukünftig an ihrem Grundsatz der 1:1­Umsetzung von europäischem Recht in der nationalen Gesetzgebung festhalten“ sollte. Daher sollte durch den deutschen Gesetzgeber keine über die vom Europarecht verlangten Mindestanforderungen hinausgehende nationale Regulierung, die dem Mittelstand unnötige Bürokratiekosten („green tape“) aufbürdet, geschaffen werden.

Auswirkungen auf Genossenschaften


Demgegenüber möchte der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung die „Finanz­ und Nachhaltigkeitsberichterstattung als „integrierte Berichterstattung“ standardisieren und schrittweise auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, KMUs und Unternehmen mit besonderen Risiken ausweiten“ (Zwischenbericht S. 4). Einen Nachhaltigkeitsbericht verlangt die EU-Richtlinie von KMUs jedoch nicht. Diese Überregulierung von KMUs dürfte der problematischste Punkt des Zwischenberichts sein, von dem langfristig auch mittelständische Genossenschaften betroffen wären. Damit hat der Zwischenbericht das Ziel verfehlt, „konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um den Finanz­ und Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu stärken“ (S. 5).

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