Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ zum Ausbau von Windenergie von Haushaltssperre betroffen
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. November die Übertragung von Geldern für die Bekämpfung der Coronakrise in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig. Dadurch fehlen 60 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Energiewende und zum Klimaschutz. Vom Bundesfinanzministerium wurde in der Folge eine Haushaltssperre verordnet, sodass vorerst keine neuen Ausgaben zugesagt werden können. Die Auswirkungen der Entscheidung sind bereits in verschiedenen Bereichen spürbar. Betroffen ist neben der BEW-Förderung auch das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land. Dieses wurde Anfang 2023 ins Leben gerufen, um Energiegemeinschaften und -genossenschaften mit bis zu 200.000 Euro in der Anfangsphase neuer Windenergieprojekte zu unterstützen und Planungsrisiken zu senken. Ursprünglich war geplant, das Programm bald auch auf den Bereich der PV-Freiflächen auszuweiten. Wie nun der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen ist, wurde die Annahme und Bewilligung neuer Anträge mit sofortiger Wirkung gestoppt.
Die Kürzung von Geldern in diesem Bereich hindert den bürgergetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich dafür ein, dass das Förderprogramm schnellstmöglich fortgesetzt und ausgeweitet wird, um für Planungssicherheit für die Genossenschaften zu sorgen.
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