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Solarpaket I verabschiedet


Neue Regelungen sollen den Bau und Betrieb von Solarstromanlagen deutlich vereinfachen und entbürokratisieren

26. April 2024


Bundestag und Bundesrat haben am 26. April das Solarpaket I (Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf des Solarpakets I aus dem August letzten Jahres wurden Regelungen zur Batteriespeicherung, für die Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und für deutschlandweit einheitliche technische Anschlussbedingungen ergänzt. Allerdings fehlt es weiterhin an den Regelungen zum Energy Sharing. Bei der Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen kam es entgegen dem ursprünglichen Vorschlag zu einer Verschlechterung und gilt nur für Flächen der öffentlichen Hand. Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für vergütungsrechtliche Neuerungen bedarf es zusätzlich noch der beihilferechtlichen Genehmigung, so dass diese erst später ihre Wirkung entfalten können.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

1. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
2. Verbesserungen beim Mieterstrom
3. Nachbesserung bei Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften
4. Weniger Bürokratie bei Solarstrom im Gewerbe
5. Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung
6. Unkomplizierte Nutzung von Balkonkraftwerken

 

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung


Damit Haushalte in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit wird eine unkomplizierte Möglichkeit zur Eigenversorgung hinter dem Netzanschlusspunkt von mehr als einer Wohnung durch dieselbe Photovoltaikanlage geschaffen. Über die Aufteilung der Strommengen können die Haushalte frei entscheiden. Dafür soll zukünftig neben dem Stromliefervertrag ein weiterer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden können.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Auch Stromspeicher sollen in das Konzept eingebunden werden dürfen.

Verbesserungen beim Mieterstrom


Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang war gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Weniger Bürokratie bei Solarstrom im Gewerbe


Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (KW) zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Zudem wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 KW um 1,5 Cent je Kilowattstunde angehoben. Dach-PV-Projekte über 750 KW müssen sich allerdings künftig wieder an Ausschreibungen beteiligen. Im Gegenzug für die Verringerung der Ausschreibungsgrenze von zuvor ein Megawatt werden die jährlichen Ausschreibungsmengen erhöht.

Nachbesserung bei Ausnahmeregelung für Bürgerenergie-
gesellschaften


Für Bürgerenergiegesellschaften gibt es eine Ausnahme von Ausschreibungen für die Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen. Aufgrund der bestehenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung waren Bürgerenergie-Projekte in gewissen Fallkonstellationen weiterhin zur Ausschreibungsteilnahme verpflichtet. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle nachgesteuert, sodass der Ausbau von Bürgerenergieprojekten und Nicht-Bürgerenergieprojekten sich nicht mehr gegenseitig blockieren.

Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung


Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Freiflächenanlagen soll besonders gefördert werden, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, sollen Solarstromanlagen auch auf Parkplätzen gefördert werden.

Parkplatzüberdachungen werden künftig in den Ausschreibungen durch eine bevorzugte Bezuschlagung und einen höheren Höchstwert sowie im kleinen Segment durch eine höhere Einspeisevergütung gefördert.

Für neue PV-Freiflächenanlagen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Betreiber mindestens drei einhalten müssen. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Unkomplizierte Nutzung von Balkonkraftwerken


Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannte Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Digitale Stromzähler sind nun nicht mehr notwendig, es können leistungsfähigere Solarstromanlagen installiert werden und auch der einfache Anschluss über die Steckdose ist möglich.


Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich u.a. mit einer Stellungnahme und durch die Teilnahme am zweiten Solargipfel in den Prozess eingebracht und wird sich auch weiterhin im Interesse der Energiegenossenschaften intensiv in den Gesetzgebungsprozess zum Solarpaket I einbringen. Der Fokus der politischen Arbeit der Bundesgeschäftsstelle und der genossenschaftlichen Regionalverbände wir dabei auf der schnellstmöglichen Umsetzung unseres Vorschlags zur Einführung von Energy Sharing in Deutschland und der Streichung der Projektbeschränkung bei BEG-Projekten liegen.

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