Mehr Planungssicherheit für Wärmegenossenschaften durch bessere Abstimmung von BEG und BEW
Die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der unter anderem Investitionen in eine erneuerbare Heizung, und Wärmenetzanschlüsse gefördert werden, bewerten wir grundsätzlich positiv. Die stärkere Verzahnung von BEG und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) setzt wichtige Impulse für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze und kann dazu beitragen, Investitionen in gemeinschaftlich organisierte Wärmeversorgung langfristig abzusichern.
Aus Sicht von Wärmegenossenschaften ist insbesondere die stärkere Ausrichtung der BEG auf Wärmenetze ein richtiger Schritt. Der geplante Ausschluss der Förderung von Einzelheizungen bei einem bevorstehenden oder verbindlich zugesagten Netzanschluss kann Fehlinvestitionen vermeiden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Wärmenetzen stärken. Diese frühzeitige Planungssicherheit kann die Kalkulierbarkeit von Netzausbauvorhaben verbessern und Investitionsentscheidungen erleichtern.
Gleichzeitig sehen wir noch Klärungsbedarf bei einzelnen Regelungen. So ist bislang nicht eindeutig definiert, welche Beschlüsse oder Planungsinstrumente als „kommunale Entscheidung“ im Sinne der Richtlinie gelten sollen. Auch die vorgesehene „rechtsverbindliche Erklärung“ eines Wärmeversorgers wirft praktische und rechtliche Fragen auf. Aus Sicht vieler Netzbetreiber sollte hier eine praxistaugliche und investitionsfreundliche Lösung gefunden werden, damit zusätzliche rechtliche Anforderungen den Wärmenetzausbau nicht unnötig erschweren.
Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie hier.