Haushaltssperre aufgehoben: genossenschaftliche Nahwärmeprojekte können wieder mit Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) rechnen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Die Ende letzten Jahres ausgerufene Haushaltsperre war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Es können somit wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt beziehungsweise nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.
Im Zuge dessen können auch Genossenschaften wieder mit Unterstützung für die Planung und Umsetzung ihrer Nahwärmeprojekte rechnen. Denn mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert werden.
Die Förderung erfolgt entlang verschiedener Module, die aufeinander aufbauen und deren Ergebnisse Voraussetzung für das jeweilige Folgemodul sind. Im Modul 1 werden sowohl Machbarkeitsstudien als auch Transformationspläne gefördert, im darauffolgenden Modul 2 dann die entsprechenden Investitionen in Erzeugungsanlagen, Netzausbau und weitere Infrastruktur. Die Förderung in diesem Modul erfolgt als Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Modul 3 und 4 können dann Einzelmaßnahmen sowie Betriebskosten gefördert werden. Umgesetzt wird das Vorhaben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei welchem die Förderanträge eingereicht werden.
Ausführliche Informationen sowie Merkblätter zu den verschiedenen Modulen finden sich auf der BEW-Website des BAFA. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ist seit dem 22. Januar 2024 wieder möglich.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich dafür eingesetzt, dass der Fördermittelstopp schnellstmöglich aufgehoben wird und eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Genossenschaften wieder gegeben ist.
Negative Auswirkungen für Energiegenossenschaften durch Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und Förderstopp
MehrNegative Auswirkungen für Energiegenossenschaften durch Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und Förderstopp
MehrDGRV-Jahresumfrage unter den Energiegenossenschaften veröffentlicht
Mehr