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Handlungsleitfaden Wärmeplanung veröffentlicht


Kommunen werden über gemeinschaftliche Wärmenetze informiert

10. Juli 2024


Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) hat mit dem „Leitfaden Wärmeplanung“ eine praxisnahe Anleitung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Zur kommunalen Wärmeplanung sind durch das im November 2023 verabschiedete Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) alle Kommunen in Deutschland verpflichtet. Das WPG sieht außerdem vor, dass im Zuge der Planung bestehende Wärmenetzbetreiber einbezogen werden, aber auch die Etablierung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EE-Gemeinschaft) bewertet werden soll. Damit bietet die Wärmeplanung einen wichtigen Anknüpfungspunkt für bestehende Energiegenossenschaften, um neue Projekte anzustoßen oder bestehende Wärmenetze zu erweitern sowie für die Gründung neuer Energiegenossenschaften.

Leider ist die Beteiligung von EE-Gemeinschaften im WPG nur eine „Kann-Bestimmung“ und nicht verpflichtend. Eine Bewertung der Gründung von EE-Gemeinschaften und damit in vielen Fällen Energiegenossenschaften ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Daher ist es umso wichtiger, dass sich der DGRV beim nun vorliegenden Leitfaden einbringen konnte. Im Leitfaden werden die Prozesse für die Bewertung von neuen EE-Gemeinschaften praxisnah beschrieben und interessierte Kommunen finden hier weiterführende Informationen. Auch die Zeitpunkte, wann bestehende Wärmenetzbetreiber bei der Wärmeplanung einbezogen werden sollten und wie eine Zusammenarbeit erfolgen sollte, ist im Leitfaden aufgeführt. Generell begrüßen wir, dass noch einmal explizit auf die Möglichkeiten gemeinschaftlicher Wärmenetze hingewiesen wird und es dazu ein eigenes Kapitel gibt.

Eine Einordnung und Zusammenfassung des Leitfadens Wärmeplanung findet sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

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