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Bilanzierung des Goodwill


In seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen (DP/2020/1) des International Accounting Standards Board (IASB) hat sich der DGRV für eine Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ausgesprochen.

21. Dezember 2021


Mit dem Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen (DP/2020/1) hat der IASB einen Vorschlag zur Vereinfachung der Bilanzierung des Goodwill vorgelegt. Generell begrüßen wir die Bemühungen des IASB zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung des Goodwill. Im Hinblick auf die Gesamtaufgabe betrifft die entscheidende Frage jedoch die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Daher sind wir nicht mit der Entscheidung des Boards einverstanden, sich trotz anderer Ansichten einiger Boardmitglieder, gegen die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts auszusprechen.

Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ermöglicht einen schnellen und effektiven Wertminderungstest. Sie sichert die notwendige Solidität und Glaubwürdigkeit bei der Bilanzierung. Und die Abschreibung bietet die Möglichkeit, die begrenzte Nutzungsdauer des Goodwills abzubilden.

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