Erzeuger und Speicher künftig an Netzfinanzierung beteiligt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. Mai 2027 einen Zwischenbericht zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Mit diesem Gesamtkonzept werden die Weichen für die Verteilung der jährlichen Netzkosten von rund 37 Mrd. € ab dem Jahr 2029 neu gestellt. Notwendig wurde diese Neuregelung, da die bisherige Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) aufgrund europarechtlicher Vorgaben zum 31.12.2028 außer Kraft tritt. Ziel der Reform ist es, die Kosten dort zu vereinnahmen, wo sie anfallen, knappe Kapazitäten zu bepreisen und den Netzausbaubedarf durch verbesserte Allokationssignale zu dämpfen.
Beteiligung von Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung: Ein Kernelement der Reform ist die erstmalige Beteiligung von Erzeugungsanlagen an den Netzkosten, die bislang weitgehend entgeltbefreit waren.
Vertrauensschutz für Einspeiser: Die BNetzA gewährt für Erzeugungsanlagen Übergangsregelungen, um Investitionssicherheit zu garantieren:
Regelungen für Stromspeicher Auch Betreiber von Stromspeichern (Batterie- und Pumpspeicher) werden künftig als Netznutzer an der Finanzierung beteiligt, wobei ihre Rolle als Flexibilitätsbereitsteller berücksichtigt wird.
Flankierende Maßnahmen: Baukostenzuschüsse und FCA: Ab 2027 wird die BNetzA an einem Regelwerk für Baukostenzuschüsse (BKZ) für Einspeiser, Speicher und Elektrolyseure arbeiten. Parallel dazu soll die Implementierung von Flexible Connection Agreements (FCA) vorbereitet werden. Beide Instrumente sollen die AgNes-Ziele flankieren und werden in der weiteren Abwägung berücksichtigt.
Weiterer Zeitplan des AgNes-Prozesses
Die Bundesnetzagentur betont, dass durch den Abschluss der Rahmenfestlegung Ende 2026 allen Akteuren zwei Jahre Zeit für die technische und vertragliche Umsetzung der neuen Systematik bleibt.
Fazit
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird sich gemeinsam mit dem genossenschaftlichen Regionalverband sowie vielen anderen Akteuren weiterhin intensiv in den AgNes-Prozess und gegenüber der BNetzA einbringen, damit die Ergebnisse des AgNes-Prozesses nicht zu Lasten von Energiegenossenschaften, bestehenden und neuen EE-Projekten, der EE-Branche sowie dem weiteren EE-Ausbau und den deutschen Klimaschutzzielen final ausgestaltet werden.
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