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BNetzA präsentiert Zwischenbericht zur AgNes-Reform


Erzeuger und Speicher künftig an Netzfinanzierung beteiligt

27. Mai 2026


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. Mai 2027 einen Zwischenbericht zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Mit diesem Gesamtkonzept werden die Weichen für die Verteilung der jährlichen Netzkosten von rund 37 Mrd. € ab dem Jahr 2029 neu gestellt. Notwendig wurde diese Neuregelung, da die bisherige Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) aufgrund europarechtlicher Vorgaben zum 31.12.2028 außer Kraft tritt. Ziel der Reform ist es, die Kosten dort zu vereinnahmen, wo sie anfallen, knappe Kapazitäten zu bepreisen und den Netzausbaubedarf durch verbesserte Allokationssignale zu dämpfen.

Beteiligung von Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung: Ein Kernelement der Reform ist die erstmalige Beteiligung von Erzeugungsanlagen an den Netzkosten, die bislang weitgehend entgeltbefreit waren.

  • Kapazitätspreis: Neue Anlagen sollen ab dem 01.01.2029 einen jährlichen Kapazitätspreis zahlen. Arbeitsbezogene Entgelte (Cent/kWh) werden für die Einspeisung nicht erhoben, um den Marktpreis nicht zu beeinflussen.
  • Voraussichtliche Höhe: Die BNetzA schätzt die Höhe des Kapazitätsentgelts aufgrund europarechtlicher Rahmenbedingungen zu Beginn auf 4 bis 7 €/kW/a.
  • Differenzierung bei Kleinanlagen: Einspeiser in der Niederspannung mit einer Leistung von weniger als 30 kW sowie Steckersolargeräte zahlen kein Kapazitätsentgelt. Während Steckersolargeräte (bis 2 kW) gänzlich befreit bleiben, werden andere „Prosumer“ (Verbraucher mit Erzeugungsanlage) stattdessen über einen höheren Grundpreis an der Netzfinanzierung beteiligt. Die zusätzliche Belastung soll hier voraussichtlich weniger als 100 Euro im Jahr betragen.

Vertrauensschutz für Einspeiser: Die BNetzA gewährt für Erzeugungsanlagen Übergangsregelungen, um Investitionssicherheit zu garantieren:

  • Bestandsanlagen: Alle Anlagen, die vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung bereits in Betrieb waren, erhalten eine Entgeltfreistellung für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Inbetriebnahme.
  • Neuanlagen mit Investitionsentscheidung (FID): Vertrauensschutz genießen auch Anlagen, für die vor Inkrafttreten der Festlegung eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde, sofern die Inbetriebnahme bis zum 04.08.2029 erfolgt.
  • Ausschreibungen: Bei Teilnahme an Ausschreibungen gilt das Datum des Gebotstermins als FID-Zeitpunkt. Sofern Ausschreibungen längere Realisierungsfristen vorsehen, gelten diese als maßgebliche Inbetriebnahmefrist.

Regelungen für Stromspeicher Auch Betreiber von Stromspeichern (Batterie- und Pumpspeicher) werden künftig als Netznutzer an der Finanzierung beteiligt, wobei ihre Rolle als Flexibilitätsbereitsteller berücksichtigt wird.

  • Entgeltstruktur: Neue Speicher zahlen ab 2029 ebenfalls einen moderaten Kapazitätspreis ohne arbeitsbezogene Anteile.
  • Bestandsschutz: Für Bestandsspeicher greift der Kapazitätspreis erst nach dem Auslaufen bestehender Sonderregelungen nach § 118 Abs. 6 EnWG. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben weiterhin von gesonderten Netzentgelten befreit.

Flankierende Maßnahmen: Baukostenzuschüsse und FCA: Ab 2027 wird die BNetzA an einem Regelwerk für Baukostenzuschüsse (BKZ) für Einspeiser, Speicher und Elektrolyseure arbeiten. Parallel dazu soll die Implementierung von Flexible Connection Agreements (FCA) vorbereitet werden. Beide Instrumente sollen die AgNes-Ziele flankieren und werden in der weiteren Abwägung berücksichtigt.

Weiterer Zeitplan des AgNes-Prozesses

  • Mitte 2026: Erster Entwurf der Rahmenfestlegung und förmliche Konsultation.
  • Ende 2026: Geplanter Abschluss der AgNes-Rahmenfestlegung.
  • 2027: Start der Umsetzungsvorbereitungen sowie der Prozesse zu BKZ und FCA.
  • 01.01.2029: Praktische Anwendung der neuen Vorgaben.

Die Bundesnetzagentur betont, dass durch den Abschluss der Rahmenfestlegung Ende 2026 allen Akteuren zwei Jahre Zeit für die technische und vertragliche Umsetzung der neuen Systematik bleibt.

Fazit

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird sich gemeinsam mit dem genossenschaftlichen Regionalverband sowie vielen anderen Akteuren weiterhin intensiv in den AgNes-Prozess und gegenüber der BNetzA einbringen, damit die Ergebnisse des AgNes-Prozesses nicht zu Lasten von Energiegenossenschaften, bestehenden und neuen EE-Projekten, der EE-Branche sowie dem weiteren EE-Ausbau und den deutschen Klimaschutzzielen final ausgestaltet werden.

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