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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen


Kursänderung mit Risiken für die Wärmewende

14. Juli 2026


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Es ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz und markiert eine deutliche Kursänderung in der deutschen Wärmepolitik. Zu den Neuregelungen gehören:

  • Wegfall der gesetzlichen Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten
  • Möglichkeit zum Einbau von Gas- und Ölheizungen neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung
  • Klimaneutralität von Brennstoffen für Heizungen ab 2045

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften hat in ihrer Stellungnahme die Sorge eingebracht, dass der Wegfall 65-Prozent-Vorgabe die Wärmewende ausbremst, gerade in einem Moment, in dem sie an Fahrt aufnimmt. Zwar soll der Heizungstausch durch das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher werden, doch faktisch wird dies voraussichtlich zur verstärkten Nutzung von Öl- und Gasheizungen führen und damit den Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger verlangsamen. Dies kann am Ende in den 2030-Jahren zu deutlichen Kostensteigerungen und Lock-In-Effekten führen.

Details zu Quoten von Grüngas und Grünöl sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz von der Bundesregierung festgelegt werden.

Nachdem sie abrupt gestoppt wurde, setzt die Bundesregierung die Gebäudeförderung (BEG) unter den Rahmenbedingungen des neuen GModG fort. Die Förderung wird nun in der bekannten Struktur, aber mit Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Unter anderem wird der bislang einstufige Einkommensbonus in der Heizungsförderung nun dreistufig ausgestaltet und die förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung sowie der Klimageschwindigkeitsbonus zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.


Die Stellungnahme zum GModG finden Sie hier.

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