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Verordnungsentwurf zur Cyberresilienz in Verbindung mit dem Entwurf zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EC

16. Oktober 2020


Der DGRV hat heute eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf zur Cyberresilienz („Proposal for a regulation on digital operational resilience for the financial sector“) in Verbindung mit dem Entwurf zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EC (Abschlussprüferrichtlinie) abgegeben.

Wir weisen darauf hin, dass im Verordnungsentwurf nicht zwischen Wirtschaftsprüfern und Finanzinstituten differenziert wird. Damit würden Regelungen für die IT-Systeme von Finanzinstituten auch für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten, obwohl sich diese grundlegend voneinander unterscheiden. So werden über die IT-Systeme von Wirtschaftsprüfern beispielsweise keine Zahlungs- und Geldströme gesteuert. Kleinen und mittleren Abschlussprüfern würden hohe bürokratische und finanzielle Bürden aufgelegt. Dies führt unseres Erachtens zu einer weiteren (nicht gewollten) Marktkonzentration. Weiter sollte auch auf die vorgeschlagene Anpassung der Abschlussprüferrichtlinie verzichtet werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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