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Erfolgreiches Energy Sharing ist Schlüssel für Akzeptanz der Energiewende


Gemeinsame Positionspapiere und Gesetzentwurf zur Förderung von Energy Sharing

04. Juni 2024


Um die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, ist neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Ausnutzung aller geeigneten Flächen auch die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit anderen Partnern ein Modell für eine energiewirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung des Energy Sharings in Deutschland erarbeitet, welches am 27. April 2023 veröffentlicht wurde. Unser Vorschlag berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen. Nun folgt darauf aufbauend unser Gesetzesentwurf zur Förderung von Energy Sharing.

Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbraucher:innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom über das öffentliche Stromnetz zu nutzen. Deutschland wird bereits seit zwei Jahren aufgefordert, diese EU-Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Die schnelle Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland ist deshalb eine unserer wichtigsten Forderungen an die Bundespolitik.

Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD), die im Mai 2024 vom Europäischen Rat beschlossen wurde, hat zentrale Aspekte des Energy Sharing genauer bestimmt und erkennt die Rolle von Bürgerenergiegesellschaften darin ausdrücklich an. In dem gemeinsamen Positionspapier „Energy Sharing für die Bürgerenergie“ machen wir mit dem Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) deshalb an die neue EMD angepasste Vorschläge für die Umsetzung des Energy Sharing in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Teilversorgungsmodell, das eine wichtige Neuerung in der EMD darstellt. Teilversorgung bedeutet, dass Anlagenbetreiber:innen keine über die von ihnen erzeugten Strommengen hinausgehenden Lieferantenpflichten erfüllen müssen.

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