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Europäische Gesetzgebung


Konsultation um Defizite und Mehrwert

27. September 2018


Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat eine öffentliche Konsultation mit dem Ziel gestartet, die Verfahren der europäischen Gesetzgebung unter Einbindung der betroffenen Gruppen zu verbessern. So sollen die Anlässe und Zielsetzungen für Gesetzesvorhaben nachvollziehbar werden und die unterschiedlichen Interessen betroffener Gruppen sollen gleichermaßen berücksichtigt und dem Subsidiaritätsprinzip folgend neue Gesetze auf europäischer Ebene nur dann angestoßen werden, wenn es eine sinnvolle Ergänzung zur nationalen Gesetzgebung gibt.

Der DGRV hat zur Diskussion um Defizite und den „Mehrwert“ der europäischen Gesetzgebung eine Stellungnahme vorgelegt. Nach Ansicht des DGRV stellen die derzeitigen Mängel der politischen Teilhabe eine wesentliche Ursache für die geringe Akzeptanz und die Kritik an der Glaubwürdigkeit des Europäischen Gesetzgebers dar. Positiv bewertet der DGRV daher das Bemühen der Kommission zur Verbesserung der öffentlichen Beteiligung. Unzureichend sind hingegen die eingesetzten Verfahren und Plattformen der politischen Teilhabe an den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission. Kritisiert werden v.a. die Fragebögen zu Konsultationen, die oft wesentliche Standpunkte auslassen oder ankreuzbare Antworten auf die von der Kommission bevorzugte Option ausrichten. Zudem sollten die Antworten von Interessenverbänden mit vielen Mitgliedern statistisch höher gewichtet werden als Einzelstimmen. Die Auswirkungsstudien zu Vorschlägen gehen ebenso wie die turnusmäßigen Evaluierungen des Rechtsbestands zu wenig auf die spezifische Situation von KMU und die Besonderheiten von genossenschaftlichen Unternehmen ein. Dadurch besteht die Gefahr, dass der erwartete Nutzen sowie mögliche nachteilige Auswirkungen der europäischen Rechtssetzung für Genossenschaften nicht adäquat berücksichtigt werden. Das verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) der Rechtsetzung gerade für kleine Genossenschaften.

Der DGRV schlägt verbesserte Verfahren für fachliche Diskussionen der betroffenen Anwendergruppen beispielsweise durch Anhörung von Experten und die Beauftragung externer Studien auf Ebene der Mitgliedstaaten vor. Diese müssten seitens der EU ausgewertet und konsolidiert werden. Grundsätzlich bevorzugt der DGRV im Hinblick auf Transparenz, Effizienz und Qualität die national etablierten Abläufe der Gesetzgebung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Der DGRV empfiehlt außerdem, die auf nationaler Ebene vorhandenen Erfahrungen und Vorschläge zum Bürokratieabbau, die von Verbänden und den nationalen Ministerien erarbeitet wurden, verstärkt zu nutzen. Schließlich empfindet der DGRV das derzeitige Internetangebot für die Beteiligung an der Gesetzgebung als diffus und intransparent. Es müsste durch eine einfach zu handhabende Beteiligungsmöglichkeit und die transparente Dokumentation der EU-Gesetzgebung ersetzt werden.

 

DGRV-Stellungnahme zur „besseren Rechtssetzung“ in der EU

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