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Europäische Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien


Stellungnahme zum Entwurf der EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen erfolgreich.

11. Oktober 2021


Die genossenschaftlichen Regionalverbände und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV haben mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (KUEBLL) der EU und zahlreichen anderen politischen Aktivitäten einen ersten Erfolg erzielt. Nach dem Entwurf der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können Energiegenossenschaften bzw. andere Bürgerenergieakteure für Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 1 Megawatt (MW) installierter Leistung weiterhin eine EEG-Vergütung bzw. Marktprämie erhalten und müssten erst bei Anlagen über 1 MW an Ausschreibungen teilnehmen. Die europäische Gruppenfreistellungsverordnung regelt die Sachverhalte, die keine europäische Beihilfe darstellen und der Mitgliedsstaat deshalb auch gesetzlich selbstständig festlegen kann.

Im Rahmen der Stellungnahme zu den KUEBLL und den weiteren politischen Aktivitäten setzen wir uns gemeinsam mit unseren nationalen und internationalen Partnern dafür ein, dass die aktuellen De-minimis-Grenzen erhalten bleiben, d.h. Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 1 MW und für Projekte mit mehr als 6 Windenergieanlagen an Land. Die KUEBLL setzen den Rahmen für die nationale Förderung von regenerativen Energieprojekten. Damit haben Sie auch direkte Auswirkungen auf die Förderung von Solarstrom- oder Windenergieanlagen in Deutschland.

Der KUEBLL-Entwurf sieht vor, dass die Ausschreibungsgrenzen für erneuerbare Energien weiter abgesenkt werden sollen. Alle Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 400 Kilowatt (kW) sollen demnach ausgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2026 soll diese Grenze sogar weiter auf 200 kW sinken. Dies würde zu einer weiteren Verschärfung der Situation bei den Energiegenossenschaften und anderen kleinen Marktakteuren auf nationaler Ebene führen.

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