Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften hat zum Entwurf der europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) Stellung genommen.
Der KUEBLL-Entwurf sieht vor, dass die Ausschreibungsgrenzen für erneuerbare Energien weiter abgesenkt werden sollen. Alle Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 400 kW sollen demnach ausgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2026 soll diese Grenze sogar weiter auf 200 kW sinken. Dies würde zu einer weiteren Verschärfung der Situation bei den Energiegenossenschaften und anderen kleinen Marktakteuren führen. Mehr zum Hintergrund erfahren Sie hier.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren nationalen und internationalen Partnern dafür ein, dass die aktuellen De-Minimis-Grenzen erhalten bleiben, d.h. Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 1 MW und für Projekte mit mehr als 6 Windenergieanlagen an Land.
Bevorzugte Bezuschlagung von Biogasanlagen mit Wärmekonzept ist begrüßenswert
MehrBesonderheiten von mitgliederorientierten Unternehmen müssen berücksichtigt werden
MehrNachjustierung bei Bürgerbeteiligung und Energy Sharing notwendig
Mehr