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Gemeinsamer Verbändebrief zur Stärkung von Bürgerwindprojekten


Verbände fordern Investitions- und Finanzierungsbedingungen, welche die besondere Rolle der Bürgerenergie bei Windprojekten berücksichtigen.

11. September 2026


am 29. Juli 2027 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes („EEG 2027“) beschlossen. Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren bitten DGRV, der Bundesverband Windenergie und das Bündnis Bürgerenergie die Bundestagsabgeordneten eindringlich, sich für die Umsetzung der bislang fehlenden Zusage aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Bürgerenergie einzusetzen.

Bürgerwind, z.B. umgesetzt von Energiegenossenschaften, ist ein Erfolgsmodell für die Energiewende vor Ort. Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst in Windenergieprojekte investieren, profitieren nicht nur die Projektierenden, sondern die gesamte Region. Aus diesem Grund fördert das EEG Bürgerwindprojekte gesondert, um ihnen den Marktzugang zu ermöglichen. Bürgerenergieprojekte, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EEG erfüllen, können sich eine Vergütung außerhalb der EEG-Ausschreibung sichern. Diese Regelung wurde in diesem und im vergangenen Jahr zunehmend genutzt.

Doch die aktuelle EEG-Regelung für Bürgerwindprojekte verfehlt ihr Ziel. Sie schafft gerade nicht die notwendige Investitionssicherheit, sondern führt zu erheblicher Verunsicherung in der Branche – insbesondere bei den projektfinanzierenden Banken.

Die Verbände schlagen folgende Maßnahmen vor:

1.  Finanzierung im Verwertungs- und Insolvenzfall sichern (§ 22b Abs. 4 EEG)

2.  Bürgerwind in ein eigenes Ausschreibungssegment überführen

3.  Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Projekte sollen die Möglichkeit erhalten, sich von ihrer Meldung zu lösen


Den Verbändebrief finden Sie hier.

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