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Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket


Mehr Transparenz, aber kaum Anreize für einen schnelleren Netzausbau, mehr Digitalisierung oder eine bessere Netznutzung

22. Juli 2026


Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften lehnt zentrale Teile des Referentenentwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab. Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel, den Ausbau von erneuerbaren Energien besser mit dem Netzausbau zu verzahnen. In unserer Stellungnahme sehen wir die geplante Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten sowie die Schaffung digitaler Netzanschlussportale positiv. Allerdings gibt es auch erheblichen Verbesserungsbedarf. So bemängeln wir, dass der Entwurf kaum Anreize für einen schnelleren Netzausbau, eine bessere Netznutzung oder einen verstärkten Verbrauch des Stroms vor Ort enthält. 

Zu den zentralen Vorschlägen unserer Stellungnahme gehören: 

1. Streichung des Redispatch-Vorbehalts, um Investitionen in erneuerbare Energien nicht auszubremsen. 

2. Einführung eines bundesweit einheitlichen, digitalen Netzanschlussverfahrens statt vieler unterschiedlicher Regelungen der Netzbetreiber. 

3. Verzicht auf eine gesetzliche Vorfestlegung von Baukostenzuschüssen, solange deren Auswirkungen nicht im laufenden Regulierungsverfahren umfassend geprüft wurden. 

4. Energy Sharing fördern, auf mehrere Anlagen und Akteure ausweiten sowie durch Musterverträge und Anlaufstellen unterstützen. 

5. Erneuerbare-Energien (EE)-Anlagen am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle steuern, um Bürokratie abzubauen und Investitionen in Photovoltaik (PV), Speicher und Wärmepumpen zu fördern. 

Streichung des Redispatch-Vorbehalts  

Besonders kritisch sehen wir den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Danach könnten neue Wind- und Solaranlagen in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten nur noch unter der Bedingung angeschlossen werden, dass Betreiber auf einen Teil ihrer Entschädigungsansprüche bei Abregelungen verzichten. Dies würde Investitionen vor allem in ländlichen Regionen erheblich erschweren, in denen Energiegenossenschaften typischerweise aktiv sind. Wir halten die Regelung zudem für europarechtlich problematisch und warnen vor einem deutlichen Rückgang neuer Projekte.  

Einführung eines bundesweit einheitlichen, digitalen Netzanschlussverfahrens  

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik richtet sich gegen die geplante Ausgestaltung der Netzanschlussverfahren. Nach unserer Einschätzung könnten hunderte unterschiedliche Verfahren und Bedingungen entstehen, da Netzbetreiber weitreichende Gestaltungsspielräume erhalten sollen. Dies würde zu mehr Bürokratie, längeren Genehmigungszeiten und höheren Kosten auf beiden Seiten führen. Stattdessen sollte ein zentral entwickeltes, standardisiertes und vollständig digitalisiertes Verfahren mit jederzeit einsehbaren Netzkapazitäten umgesetzt werden.

Verzicht auf eine gesetzliche Vorfestlegung von Baukostenzuschüssen  

Auch die mögliche Einführung von Baukostenzuschüssen lehnen wir in der vorgesehenen Form ab. Wir geben zu bedenken, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des laufenden AgNes-Prozesses bereits über eine Reform der Netzentgeltsystematik berät. Eine gesetzliche Festlegung würde diesem Verfahren vorgreifen und zusätzliche Unsicherheit für Investoren schaffen. 

Energy Sharing fördern 

Energy Sharing nach § 42c EnWG sollte so weiterentwickelt werden, dass wirtschaftlich tragfähige und skalierbare Projekte ermöglicht werden, insbesondere durch eine bessere wirtschaftliche Förderung, die Einbeziehung mehrerer Anlagen, die Ausweitung von Erleichterungen auf gewerbliche Kunden und öffentliche Verwaltungen, größere geografische Teilhabemöglichkeiten über angrenzende Netzgebiete hinweg sowie die Bereitstellung zentraler Musterverträge und einer bundesweiten Anlaufstelle für die Umsetzung von Energy Sharing. 

EE-Anlagen am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle steuern 

Die Regelungen zur Steuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten so angepasst werden, dass Netzbetreiber Anlagen wieder am Netzanschlusspunkt statt an der Erzeugungsquelle abregeln. Dadurch würden nur tatsächlich netzrelevante Strommengen begrenzt, während vor Ort verbrauchter, gespeicherter oder weiterverarbeiteter Strom unberührt bleibt. Dies würde Bürokratie und Kosten insbesondere für kleinere Anlagen reduzieren, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpenprojekten verbessern und Investitionen in die Sektorkopplung stärken. 


Die Stellungnahme zum Netzanschlusspaket finden Sie hier. 

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