Die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG-Novelle) vorgesehenen Vereinfachungen dürfen Potenziale gemeinschaftlicher Wärmenetze nicht systematisch übersehen
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) kann als entscheidendes strategische Instrument und als notwendige Basis für den Erfolg gemeinschaftlicher Wärmeprojekte fungieren. Eine qualitativ hochwertige Planung identifiziert nicht nur Potenziale, sondern schafft die notwendige Sicherheit für die oft langjährigen Vorbereitungsphasen genossenschaftlicher Initiativen. Nur wenn die Wärmeplanung von Beginn an als partizipativer Prozess verstanden wird, in dem auch genossenschaftliche Akteure und Initiativen aktiv eingebunden werden, können neue Wärmenetze gezielt angestoßen und realisiert werden. Die Wärmeplanung ist somit weit mehr als ein technisches Gutachten; sie ist der Startpunkt für die lokale Umsetzung durch die Menschen vor Ort.
Vor diesem Hintergrund blicken wir mit Sorge auf die in der WPG-Novelle angekündigten Vereinfachungen. Während die angestrebte Entlastung der kommunalen Haushalte und Verwaltungen ein nachvollziehbares politisches Ziel darstellt, würde die methodische Umsetzung in der aktuellen Entwurfsfassung zu erheblichen Risiken für die Wärmewende vor Ort führen. Die vorgesehenen Vereinfachungen drohen die Wärmeplanung von einem strategischen Instrument zu einem rein formalen Verwaltungsakt herabzustufen, der die tatsächlichen Potenziale für eine gemeinschaftlich getragene Infrastruktur systematisch übersieht.
Besonders kritisch bewerten wir in unserer Stellungnahme die in § 22a Absatz 2 Nr. 2 WPG-E gewählte Formulierung. Danach kann ein Wärmenetzprüfgebiet ausgewiesen werden, wenn „Wärmebedarfsdichten in dem Gebiet einen wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes möglich erscheinen lassen“. Diese Bestimmung ist unspezifisch und problematisch.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verabschiedet. Es soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Das WPG sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden Wärmepläne erstellt werden.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begleitet den Gesetzgebungsprozess bereits von Anfang an und begrüßt das Gesetz ausdrücklich als wichtigen Baustein der Wärmewende.
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