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Gesetzentwurf zur Anschlussförderung für Biogasanlagen beschlossen


Bevorzugte Bezuschlagung von Biogasanlagen mit Wärmekonzept ist begrüßenswert

16. Januar 2025


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat im Dezember einen Entwurf für ein Biogas-Paket veröffentlicht. Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die Flexibilisierung von Biogasanlagen und die Sicherung der Anschlussförderung gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf wurde von den verbleibenden Ampelparteien vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht und am 15. Januar 2025 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten. Das BWMK hat zusätzlich zum Gesetzesentwurf ein Anhörungsdokument veröffentlicht, welches Verbänden und weiteren Interessensgruppen die Möglichkeit geben soll, zu konkreten Fragen rund um das Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im DGRV hat ihre Stellungnahme zum Anhörungsdokument des „Biogaspakets“ eingereicht.

Die geplanten Regelungen stellen eine wichtige Grundlage für die Zukunftssicherheit der vielen Wärmegenossenschaften dar, die Abwärme von Biogasanlagen als Wärmequelle nutzen.  Flexible Biogasanlagen sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Flexprämie erhalten können, außerdem sollen in den Ausschreibungen jene bevorzugt bezuschlagt werden, die bereits ein Wärmenetz mit Wärme beliefern. Insbesondere letztere vorgeschlagene Regelung begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings sollte die Frist zum Wechsel in die Anschlussförderung verlängert sowie eine Anpassung der förderfähigen Betriebsstunden vorgenommen werden, um eine stabile Wärmeversorgung während der Umstellungsphase zu gewährleisten.

Wenn das große Potenzial von Genossenschaften für die Wärmewende voll ausgeschöpft werden soll, dann braucht es Planungssicherheit und die richtigen Rahmenbedingungen. Ihre besondere Situation muss auf den verschiedenen Ebenen Berücksichtigung finden. Die Nutzung von regional verfügbarer, nachhaltiger Biomasse sollte auch weiterhin für diese Wärmenetze möglich sein und Gesetzesvorhaben oder -novellen sollten hier keine Einschränkungen vornehmen.


Die Stellungnahme des DGRV vom 16. Januar 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur
Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung finden Sie hier.

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