Ministerium zur Klarstellung im Zusammenhang mit der E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG angefragt
Der DGRV hat sich am 3. Februar 2025 mit der Bitte um Klarstellung an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Hintergrund: Durch das Jahressteuergesetz wurde § 5b Einkommenssteuergesetz (EStG) dahingehend modifiziert, dass den elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzen ab 2025 sogenannte „unverdichtete Kontennachweise“ beizufügen sind.
Die Gesetzesbegründung gibt keinen Aufschluss darüber, wie der Begriff des unverdichteten Kontennachweises auszulegen ist. Denkbar wäre bspw. eine Ausweitung neben den Sachkonten auch auf Personenkonten bzw. eine Aufgliederung bis auf die Journalebene.
Weitere Fragen ergeben sich zu der Ausnahmeregelung des § 5b Abs. 2 S. 1 EStG., z.B. für dauergeprüfte Betriebe, bei denen der Z1-Zugriff zum Einsatz kommt. Über die Antwort des BMF werden wir an dieser Stelle ebenfalls berichten.
Die Anfrage zum Jahressteuergesetz 2024: Anpassung des § 5b EStG Umfang der beizubringenden Kontennachweise finden Sie hier.