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Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes


Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

25. Juni 2025


Genossenschaften sind die insolvenzsicherste Rechtsform Deutschlands und tragen durch ihre wirtschaftliche Breitenwirkung in den verschiedensten Branchen maßgeblich zur Resilienz unserer Wirtschaft und Gesellschaft bei. Für diese gesamtwirtschaftlich positive Wirkung sind praxisgerechte gesetzliche Rahmenbedingungen unabdingbar. Vor allem ist ein modernes Genossenschaftsgesetz erforderlich, dass sowohl den Anforderungen großer, im Markt etablierter Genossenschaften, aber auch kleiner, junger Genossenschaften gerecht wird. Deshalb begrüßen wir die von der Bundesregierung geplante Modernisierung des Genossenschaftsrechts ausdrücklich. Sie wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“ festgeschrieben.

Heute hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur „Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind für uns:

1.) Klarstellung zur mittelbaren Förderung: Die im Referentenentwurf vorgesehene Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG um die mittelbare Förderung schafft mehr Rechtssicherheit, insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle. Wir begrüßen die Ergänzung ausdrücklich.

2.) Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen und Satzungsänderungen: Der Referentenentwurf sieht u.a. Regelungen vor, die den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen. Ein praxisgerechter Vorschlag ist die Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister. Diese sollte jedoch nicht nur bei Gründungen, sondern auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, gelten.

3.) Einen Punkt sehen wir besonders kritisch: Die geplante Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, nach der in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern die Satzung regeln kann, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dieser  Vorschlag ist praxisfern und rechtspolitisch verfehlt. Der Vorstand einer Genossenschaft muss – wie in jedem anderen Unternehmen auch – weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können.

Der DGRV wird die geplante Modernisierung des GenG branchenübergreifend im Sinne aller Genossenschaften begleiten.


Die Meldung des BMJV zum Referentenentwurf und die Synopse finden Sie hier.

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