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Novelle des Genossenschaftsgesetzes


Stellungnahme zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums

30. Juli 2025


Genossenschaften sind die insolvenzsicherste Rechtsform Deutschlands und tragen durch ihre wirtschaftliche Breitenwirkung in den verschiedensten Branchen maßgeblich zur Resilienz unserer Wirtschaft und Gesellschaft bei. Für diese gesamtwirtschaftlich positive Wirkung sind praxisgerechte gesetzliche Rahmenbedingungen unabdingbar. Vor allem ist ein modernes Genossenschaftsgesetz erforderlich, dass sowohl den Anforderungen großer, im Markt etablierter Genossenschaften, aber auch kleiner, junger Genossenschaften gerecht wird.

Wir begrüßen deshalb den vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur „Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, mit dem das Genossenschaftsgesetz weiterentwickelt werden soll. Allerdings darf durch die neuen Regelungen nicht die Solidität der genossenschaftlichen Rechtsform gefährdet werden. Sinnvolle Regelungen müssen im GenG  bestehen bleiben. In unserer Stellungnahme haben wir hierzu Vorschläge formuliert.

Unsere wesentlichen Positionen sind:

1.) Klarstellung zur mittelbaren Förderung: Die im Referentenentwurf vorgesehene Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG um die mittelbare Förderung schafft mehr Rechtssicherheit, insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle. Wir begrüßen die Ergänzung ausdrücklich.

2.) Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen und Satzungsänderungen: Der Referentenentwurf sieht u.a. Regelungen vor, die den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen. Ein praxisgerechter Vorschlag ist die Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister. Diese sollte jedoch nicht nur bei Gründungen, sondern auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, gelten.

3.) Einen Punkt sehen wir besonders kritisch: Die geplante Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, nach der in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern die Satzung regeln kann, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dieser Vorschlag ist praxisfern und rechtspolitisch verfehlt. Der Vorstand einer Genossenschaft muss weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können.

Zum Hintergrund:
Die Modernisierung des Genossenschaftsrechts wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“ festgeschrieben. Das Bundesjustizministerium hat am 25. Juni 2025 einen entsprechenden Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vorgelegt. Der DGRV wird die geplante Modernisierung des GenG branchenübergreifend im Sinne aller Genossenschaften begleiten.


Die Stellungnahme finden Sie hier.

Das DGRV-Positionspapier zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Die Meldung des BMJV zum Referentenentwurf und die Synopse finden Sie hier.

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