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Jahresumfrage 2019


Positives Geschäftsklima wird durch schwierigere Rahmenbedingungen eingebremst


Die diesjährige Umfrage unter den Energiegenossenschaften zeigt, dass 54 Prozent der Befragten in dem Bereich der kleinen Photovoltaikanlagen bis 750 kW aktiv sein möchten. Im Vorjahr waren es aber noch 71 Prozent. Grund für die verschlechterte Stimmungs-lage ist die von der Politik gewollte Sonderkürzung in diesem PV-Segment und die gleichzeitig hohen PV-Systempreise. „Die Sonderkürzungen richten sich ausgerechnet gegen die Akteure, die für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sorgen. Das kann politisch nicht gewollt sein“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. Immerhin wurden 14 Energiegenossenschaften in 2018 gegründet.

Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen und große Photovoltaikanlagen kommen Genossenschaften nach wie vor kaum zum Zuge. Neben administrativen Hürden schreckt vor allem das hohe wirtschaftliche Risiko ab, da Bürgerenergiegenossenschaften – im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen – das Risiko eines Fehlzuschlags nicht über weitere Projekte ausgleichen können. Sie befürchten, auf den Projektierungskosten sitzen zu bleiben. „Die derzeitigen Rahmenbedingungen und politischen Entscheidungen stehen im deutlichen Wider-spruch zu den neuen EU-Regeln, die explizit die Bürgerenergie in den Mitgliedstaaten fördern sollen“, so Ott weiter.

So fordert die EU-Erneuerbaren-Richtlinie, dass die Besonderheiten von Energiegenossen-schaften bei der Festlegung von nationalen Förderbedingungen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus stärkt die EU die Möglichkeit der Stromvermarktung aus eigenen Anlagen an die Mitglieder. Dies ist bei den derzeitigen Marktbedingungen in Deutschland nicht wirtschaftlich umsetzbar.

Seit 2006 wurden unter dem Dach des DGRV 869 Energiegenossenschaften gegründet, die heute 183.000 Mitglieder vereinen. Insgesamt wurden rund 2,7 Mrd. Euro in die Energiewende investiert. Sie haben im Durchschnitt 300 Mitglieder, die jeweils rund 3.900 Euro an Eigenkapital zur Verfügung stellen. Bei einem Drittel der Energiegenossenschaften ist eine individuelle Beteiligung bereits ab 100 Euro möglich.

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