DGRV begrüßt den neuen „Investitionskredit Energieversorgung“
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband begrüßt die Einführung des neuen KfW-Programms „Investitionskredit Energieversorgung“ (Programm 548). Das Programm beinhaltet eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent für finanzierende Banken und erleichtert dadurch neben Wärmegenossenschaften auch kommunalen Unternehmen und Projektgesellschaften die langfristige Finanzierung von Wärme- und Kältenetze sowie für Stromverteilinfrastruktur.
„Wir freuen uns sehr, dass die KfW das Kreditprogramm mit Haftungsfreistellung aufgelegt hat. Es setzt an einem Kernproblem bei der Finanzierung von Wärmenetzprojekten an, denn die Netzinfrastruktur wird bei einer Kreditanfrage häufig nicht als Sicherheit anerkannt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass damit die Finanzierung genossenschaftlich getragener Wärmeprojekte gestärkt wird“, erklärt Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.
Finanzierungshürden für Wärmegenossenschaften abbauen
Genossenschaftliche Wärmenetze leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende in Deutschland. Rund 300 Wärmegenossenschaften versorgen bundesweit ihre Mitglieder mit klimafreundlicher Wärme. Insbesondere in ländlichen Regionen schließen sie Versorgungslücken dort, wo andere Akteure keine netzgebundene Wärmeversorgung wirtschaftlich umsetzen können. Bisher stellt die Finanzierung bei der Umsetzung vieler Projekte eine große Hürde dar. Wärmenetzinfrastrukturen werden von Banken häufig nicht als ausreichend werthaltige Sicherheiten anerkannt. Gleichzeitig haben gestiegene Zinsen und höhere Eigenkapitalanforderungen die Finanzierungskosten deutlich erhöht.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wiederholt gefordert, einen KfW-Kredit mit Haftungsfreistellung sowie weiterer Finanzierungsinstrumente für genossenschaftliche Wärmeprojekte zu prüfen und einzuführen. Der neue Investitionskredit eröffnet Wärmegenossenschaften neue Möglichkeiten, innovative Infrastrukturprojekte umzusetzen. Gefördert werden unter anderem Wärmenetze, Geothermieanlagen, Großwärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Einbindung von Abwärme.
„Genossenschaften mobilisieren privates Kapital für die Wärmewende und sorgen für eine hohe Akzeptanz vor Ort. Die Nutzerinnen und Nutzer sind zugleich Mitglied ihres Versorgungsunternehmens. Das schafft Vertrauen, Transparenz und langfristige Planungssicherheit“, so Dr. Andreas Wieg.
Anders als rein renditeorientierte Investoren verfolgen Wärmegenossenschaften in erster Linie das Ziel einer dauerhaft bezahlbaren und klimafreundlichen Versorgung ihrer Mitglieder. Gewinne stehen nicht im Vordergrund. Dadurch entstehen häufig stabile Eigenkapitalstrukturen und langfristig verlässliche Geschäftsmodelle.
Potenzial für 8.000 genossenschaftliche Wärmenetze
Das Potenzial genossenschaftlicher Wärmenetze in Deutschland ist enorm. Ein aktuelles Kurzgutachten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI kommt zu dem Ergebnis, dass deutschlandweit rund 8.000 Wärmenetze entstehen könnten. Der neue KfW-Investitionskredit ist neben verbesserten Rahmenbedingungen ein wichtiger Meilenstein, dieses Potenzial zu heben
Akteursvielfalt und Finanzierung erneuerbarer Energien dürfen nicht gefährdet werden
MehrGemeinsame Publikation von DStGB und DGRV zeigt, wie Genossenschaften Baustein der kommunalen Wärmewende werden
MehrWichtiger Fortschritt, aber weiterer Verbesserungsbedarf
Mehr