Bündnis aus Verbänden und Unternehmen sieht wichtigen Fortschritt für die Energiewende, aber weiteren Verbesserungsbedarf.
Zum 1. Juni 2026 treten in Deutschland erstmals umfassende Regelungen zum sogenannten Energy Sharing in Kraft. Damit wird ein bedeutender Schritt in Richtung einer dezentralen, bürgernahen und nachhaltigen Energieversorgung vollzogen. Erstmals erhalten Bürger:innen, Energiegenossenschaften sowie lokale Gemeinschaften einen rechtlichen Rahmen, um gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Stromnetz zu teilen.
Unser Bündnis aus Verbänden und Unternehmen sieht Energy Sharing als wichtigen Schritt, die Energiewende gemeinschaftlich und demokratisch umzusetzen. Die neuen Regelungen stärken die Beteiligung privater Haushalte und können die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöhen. Lokale Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen lassen sich dadurch künftig besser miteinander verzahnen, was auch Vorteile für die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität mit sich bringen kann.
Gleichzeitig besteht bei den neuen Regelungen weiterhin Verbesserungsbedarf. So gibt es erhebliche Hürden bei der direkten Belieferung von Teilnehmer:innen mit Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen. Die Nutzung bzw. Bereitstellung des lokal erzeugten Stroms innerhalb einer Gemeinschaft inklusive Reststromversorgung ist bislang nicht wirtschaftlich möglich und gleichzeitig mit hohen, zusätzlichen bürokratischen Anforderungen verbunden.
Für nachweislich lokal erzeugten und verbrauchten Gemeinschaftsstrom sollten einfachere Verfahrensweisen als bei klassischen Belieferungsmodellen gelten. Andernfalls wird die Attraktivität von Energy-Sharing-Modellen erheblich geschmälert. Eine einfache, direkte Nutzung vor Ort ist so nicht möglich. Dies erhöht die Kosten von Energy-Sharing-Modellen und vermindert deren wirtschaftlichen Nutzen erheblich.
Damit Energy Sharing in Deutschland tatsächlich zu einem treibenden Element der Energiewende werden kann, müssen regulatorische Komplexitäten abgebaut, klare energiewirtschaftliche Verantwortlichkeiten geschaffen und die besondere Rolle lokaler Energiegemeinschaften stärker berücksichtigt werden. Neben Peer-to-Peer-Modellen sollten ausdrücklich auch Pooling-Ansätze zugelassen werden, um regionale Stromüberschüsse effizient zu verteilen und Flexibilitätsbereitstellung für netz-, system- und marktdienliche Zwecke zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte die Energiegemeinschaft einen einheitlichen Reststromlieferanten auswählen dürfen, um den Umsetzungsaufwand zu reduzieren.
Notwendig sind außerdem:
Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Energy Sharing auch in der Praxis angenommen und umgesetzt wird. Zahlreiche Akteure beschäftigen sich derzeit mit möglichen Projekten. Gleichzeitig zeigt sich schon jetzt, dass viele aufgrund der Komplexität und der bislang begrenzten wirtschaftlichen Tragfähigkeit zurückhaltend sind. Mit einer großen Umsetzungswelle ist daher nicht zu rechnen. Um das volle Potenzial von Energy Sharing zu erschließen, sind die genannten Anpassungen notwendig.
Dass Energy Sharing nun überhaupt in Deutschland möglich ist, ist ein Meilenstein. Es eröffnet neue Perspektiven für Energiegemeinschaften, stärkt regionale Wertschöpfung und fördert die aktive Teilhabe an der Energiewende.
Damit Energy Sharing sein volles Potenzial entfalten kann, müssen die Regelungen aber konsequent weiterentwickelt und vereinfacht werden.
Bündnis Bürgerenergie e.V.
Bürgerwerke eG
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Green Planet Energy eG
naturstrom AG
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
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