Gemeinsame Stellungnahme des DGRV mit dem Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV) und DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e. V.
Die Verbände begrüßen, dass das Bundeskartellamt einen Entwurf der Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht vorgelegt hat. Die Leitlinien sind im Koalitionsvertrag 2018 angekündigt worden und sollen den genossenschaftlich organisierten Unternehmen eine Orientierung geben, welche kartellrechtlichen Spielräume für Kooperationen innerhalb und außerhalb des genossenschaftlichen Verbandes bestehen.
Als Zielsetzung wurde im Koalitionsvertrag formuliert, dass die Leitlinien das Genossenschaftswesen stärken sollen. Leider wird dieses Ziel mit dem Entwurf nicht erreicht. Es fehlt vor allem an einer klaren Abgrenzung von zulässigem und unzulässigem Verhalten, wie dies beispielsweise die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Anwendbarkeit des Kartellverbots auf horizontale und vertikale Vereinbarungen vornimmt.
Insoweit wird der vorliegende Leitlinienentwurf die Rechtssicherheit für die Genossenschaften und Verbundgruppen nicht verbessern. Im Gegenteil. Hierfür wären weniger Vergangenheitsbetrachtung und mehr Zukunftsorientierung der Leitlinien erforderlich gewesen. Zudem hat die kurze Stellungnahmefrist einen abschließenden Dialog mit den betroffenen Mitgliederkreisen unmöglich gemacht hat.