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Masterplan Ladeinfrastruktur II


Genossenschaftliche E-Carsharing-Anbieter bei der Förderung berücksichtigen

9. Juli 2022


Mit dem im Entwurf vorliegenden Masterplan Ladeinfrastruktur II liegt seit dem 8. Juli 2022 ein federführend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickeltes Zielbild mit entsprechenden Maßnahmen für die Entwicklung und den Umbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland vor. Ziel ist es, flächendeckend eine Million öffentlich zugängliche, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladepunkte aufzubauen. So soll Deutschland zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität werden. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und gezielte Förderungen soll die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisiert werden.

Der Bundesverband CarSharing (bcs) hat in diesem Zusammenhang ein Positionspapier aus Sicht der E-Carsharing-Anbieter veröffentlicht. Die im Positionspapier formulierten Forderungen und Einschätzungen sind auch für die im E-Carsharing tätigen Energiegenossenschaften wichtig. Der bcs verweist auf eine notwendige Berücksichtigung des Mobilitätsmixes, um die im Verkehrssektor gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Im Masterplan Ladeinfrastruktur muss daher auch das E-Carsharing mit seinen besonderen Anforderungen als ein wichtiger Teil des Mobilitätsmixes berücksichtigt werden. Daher unterstützt die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV die vom bcs formulierten Forderungen.

Einige Energiegenossenschaften unterhalten bereits verschiedene Sharing-Angebote. Zu diesen gehören insbesondere Modelle im ländlichen Raum. Sie umfassen Nachbarschaftsautos, Ankermietermodelle aber auch umfassende Mobilitätsstationen. Im Positionspapier des bcs sind aus Sicht der Energiegenossenschaften, welche in der Regel als kleine und mittelständische Unternehmen tätig sind, insbesondere folgende Punkte wichtig:

  1. Förderung der Erschließung aller Mobilstationen und Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum mit Stromnetz-Anschlüssen für mobilitätsbezogene Ladeinfrastruktur.
  2. 100 %-Förderung der Erstellung von Normalladepunkten (bis max. 22 Kilowatt) an zugeordneten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum für stationsbasiertes Carsharing.
  3. Weiterentwicklung des KfW-Zuschusses 441 für nicht öffentlich zugängliche Stellplätze auf privaten Flächen um eine gesonderte Carsharing-Komponente.

Wenn sich in Zukunft das Angebot an Gleichstromwallboxen mit einer Ladeleistung über 22 kW weiterentwickelt, sollte die Förderung der Ladepunkte auch auf diese ausgeweitet werden.

Neben der Förderung der Ladeinfrastruktur sollte allerdings auch die Beschaffung der E-Fahrzeuge für das Carsharing gefördert werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu denen die Energiegenossenschaften in der Regel gehören. Da ein E-Carsharing-Fahrzeug in der Regel mehrere Privat-PKW ersetzt, sollte die Förderung deutlich höher liegen als der Umweltbonus. Nur so kann sichergestellt werden, dass E-Carsharing-Anbieter auch im ländlichen Raum konkurrenzfähige Angebote zur Verfügung stellen können, um den Menschen den Umstieg auf einen Mobilitätsmix zu ermöglichen.

 

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Den Masterplan Ladeinfrastruktur II finden Sie hier.

Das Positionspapier des bcs finden Sie hier.

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