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Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung


Der DGRV begrüßt den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und damit die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags „Corporate Sustainability Reporting Directive“ der Europäischen Kommission, mahnt aber schlanke und proportionale Standards sowie eine praxisgerechte Umsetzung an.

28. Mai 2021


Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 den Richtlinienvorschlag „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSR) vorgelegt, mit welchem u.a. die Vorgaben für die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung erheblich ausgeweitet werden sollen. Dadurch soll die Informationslage über nachhaltige Unternehmensaktivitäten in der EU verbessert werden und Finanzmittel verstärkt in nachhaltige Investitionsprojekte fließen. Das Thema Nachhaltigkeit ist seit jeher im Genossenschaftssektor verankert. Genossenschaften sind solide und langfristig  angelegte Unternehmen. Wir begrüßen in unserer Stellungnahme daher den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und damit die Zielsetzung der grundlegenden Überarbeitung der CSR-Richtlinie.

Die im CSR-Richtlinienentwurf deutlich erweiterten Berichtspflichten müssen aber gerade für mittelständisch geprägte nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen leistbar sein. Bürokratischem Aufwand muss auch ein konkret messbarer Nutzen gegenüberstehen. Bestehende und neue Nachhaltigkeitsprojekte sowie deren Finanzierung dürfen nicht durch bloße bürokratische Vorgaben eingeschränkt werden. Um klare Standards und eine praxisnahe Umsetzung zu gewährleisten, sind u.a. eine behutsame Ausweitung des Anwendungsbereichs, vereinfachte freiwillige Standards für kleine und mittlere Unternehmen sowie ausreichende Übergangsregelungen notwendig.

 

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