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EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung


DGRV sieht auch in den überarbeiteten Empfehlungen der EFRAG dringenden Vereinfachungs- und Verbesserungsbedarf

5. Januar 2023


Mit der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) verpflichtet die Europäische Union (EU) Unternehmen zu einer verstärkten Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen. Mit Hilfe der Richtlinie soll die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessert werden. Hierfür sieht sie die Festlegung von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („European Sustainability Reporting Standards“, ESRS) vor. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung („European Financial Reporting Advisory Group“, EFRAG) veröffentlichte hierfür am 23. November 2022 ihre Empfehlungen für EU-Berichtsstandards, die bis 30. Juni 2023 final von der Europäischen Kommission per delegiertem Rechtsakt erlassen werden müssen.

Der DGRV begrüßt in seiner Stellungnahme, dass in den finalen EFRAG-Empfehlungen von November 2022 im Vergleich zu den ersten Entwürfen von April 2022 die Anzahl an Einzelindikatoren, zu denen Unternehmen berichten müssen, reduziert und restrukturiert wurden. Allerdings sind die Anforderungen unseres Erachtens weiterhin unverhältnismäßig und nicht praxisgerecht. Wir sehen weiterhin dringenden Vereinfachungs- und Verbesserungsbedarf.

So befürchten wir, dass aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Anforderungen an die Berichterstattung die Umsetzung insbesondere bei mittelständischen Unternehmen nicht ohne Hinzuziehung von (Nachhaltigkeits-)Beraterinnen oder Beratern und damit einhergehende Kosten sowie Aufbau erheblicher Kapazitäten überhaupt möglich sein wird (zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die „Cost-benefit analysis of the First Set of draft European Sustainability Reporting Standards“, S. 2 ff.). Hier besteht die große Gefahr, dass mittelständische Unternehmen zugunsten von Großunternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Ebenso muss die Prüfbarkeit der Informationen gegeben sein, da ansonsten zusätzlicher (Kosten- und Personal-)Aufwand für die Unternehmen im Rahmen der Prüfung entstehen würde oder es immanente Prüfungshemmnisse gibt, die zur Einschränkung im Prüfungsurteil führen.

Wir plädieren daher dafür, dass insbesondere nicht-kapitalmarktorientierte und nur regional tätige Unternehmen alternativ zu den europäischen Vorgaben nationale Nachhaltigkeitsberichtstandards wie die des Deutschen Nachhaltigkeitskodex nutzen können. Hierfür muss aus unserer Sicht auf europäischer Ebene dringend eine Alternative ermöglicht werden, damit dem gemeinsamen Ziel hin zu mehr Nachhaltigkeit auch alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachkommen können.

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