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Öffentliche Konsultation zu EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung


Der DGRV begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung von EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards, weist aber auf deutlichen Nachbesserungsbedarf in seiner Stellungnahme gegenüber der EFRAG hin.

28. Juli 2022


Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird. Ziel des überarbeiteten Richtlinienvorschlags ist, dass Unternehmen künftig relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Zur Konkretisierung dieser Anforderungen sollen EU-einheitliche Standards für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz: ESRS) entwickelt werden, die dann mittels delegierter Rechtsakte durch die EU-Kommission erlassen werden.

Mit der Erarbeitung dieser Berichtsstandards wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt. Diese hat einen ersten Satz an ESRS-Entwürfen zur Konsultation gestellt. Nach Auswertung der Rückmeldungen sollen die endgültigen Standard-Entwürfe der EU-Kommission bis November 2022 vorgelegt werden.

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit jeher im Genossenschaftssektor verankert, daher begrüßen wir die Zielsetzung von Nachhaltigkeitsstandards, die den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen sollen. Doch wurde aus unserer Sicht das selbst gesteckte Ziel der EFRAG, „die richtige Balance zwischen Relevanz, Machbarkeit, Vorbereitungskosten und Entscheidungsnutzen“ zu finden, leider verfehlt. Die vorliegenden Entwürfe sind auf große internationale Konzerne ausgerichtet und passen daher nicht auf mittelständische Unternehmen. Die Berichtsanforderungen müssen aber gerade für mittelständisch geprägte nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen leistbar sein. Wir plädieren daher dafür, dass insbesondere nicht-kapitalmarktorientierte und nur regional tätige Unternehmen alternativ zu den europäischen Vorgaben nationale Nachhaltigkeitsberichtstandards wie die des DNK nutzen können.

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