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Reform der Netzentgelte


Stellungnahme zum Diskussionspapier zur „Allgemeinen Netzentgeltfestlegung Strom“ der Bundesnetzagentur

1. August 2025


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) startete am 12. Mai 2025 mit der „Allgemeinen Netzentgeltfestlegung Strom“ (AgNes) einen Prozess, in dem bis Ende 2028 die Netzentgelte reformiert werden sollen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich eine Reform der Netzentgelte. Aus unserer Sicht müssen Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit unbedingt gewährleistet sein, um Investitionen nicht zu gefährden. Die im Diskussionspapier skizzierte Reform fokussiert sich auf die Beteiligung an den Netzentgelten bei der Stromeinspeisung. Energiegenossenschaften bündeln als Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften ihre Mitglieder und sorgen für finanziellen Ausgleich. Ihre Projekte sollten nicht zusätzlich belastet werden.

Unsere Kernbotschaft: Die Reform der Netzentgelte darf den Ausbau erneuerbarer Energien durch Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften nicht ausbremsen, sondern sollte diesen stärken.

Unsere wichtigsten Forderungen und Positionen zur Reform der Netzentgelte:

  • Ablehnung pauschaler Einspeiseentgelte: Wir lehnen grundsätzlich die Einführung von Einspeiseentgelten ab, da sie Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften benachteiligen und den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich bremsen können. Insbesondere sind Arbeitspreis, Leistungspreis und Grundpreis die schlechtesten Varianten für Einspeiseentgelte. Sollte dennoch die Stromeinspeisung finanziell am Netzausbau beteiligt werden müssen, sind Baukostenzuschüsse in Form einer einmaligen Gebühr zum Zeitpunkt des Netzanschlusses vorzugswürdig, niemals aber eine Doppelbelastung durch beides.
  • Schutz von Bestandsanlagen: Anlagen, die bereits in Betrieb sind, insbesondere solche mit EEG-Förderung, sollten keine Einspeiseentgelte zahlen müssen. Zusätzliche Kosten können die Wirtschaftlichkeit nachträglich gefährden und das Vertrauen in zukünftige Investitionen schwächen.
  • Planungs- und Investitionssicherheit: Eine Einführung von Einspeiseentgelten würde die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) tiefgreifend verändern. Es bedarf großer Sorgfalt, ausreichend langer Übergangsfristen und einer frühzeitigen Kenntnis der finanziellen Beteiligungshöhe.
  • Ausnahmen für kleine und regionale Anlagen: Anlagen unter ein Megawatt sowie solche, die Strom regional erzeugen und verbrauchen (z.B. im Rahmen von Energy Sharing), sollten von Einspeiseentgelten oder Baukostenzuschüssen ausgenommen werden. Der bürokratische Aufwand wäre hier unverhältnismäßig hoch, und die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bieten keinen Spielraum für zusätzliche Kosten.
  • Stärkung der Energiegenossenschaften: EE-Projekte von Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften sind meist lokal verankert, nicht primär gewinnorientiert und fördern die Teilhabe sowie Akzeptanz der Energiewende. Diese Vorteile sollten durch gezielte Ausnahmen anerkannt und unterstützt werden.
  • Räumlich differenzierte Netzentgelte: Die Höhe der Netzentgelte sollte unter anderem von der räumlichen Nähe zwischen Einspeisung und Verbrauch sowie der genutzten Netzebene abhängen. Wird ausschließlich das Verteilnetz ohne übergeordnete Netzebenen oder zusätzliche Transformationsstufen genutzt, sollte dies zu reduzierten Netzentgelten führen und so Anreize für eine verbrauchernahe Stromerzeugung schaffen.
  • Förderung flexiblen Verhaltens: Die neue Netzentgeltsystematik sollte gezielt Anreize für ein flexibles Verhalten von Stromverbrauchern und -erzeugern schaffen. Wer Strom dann nutzt, wenn er im Netz verfügbar ist oder wer durch sein Verhalten Netzengpässe vermeidet, sollte davon profitieren.
  • Schutz des Eigenverbrauchs: Wir sprechen uns klar gegen eine Reform aus, die den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom wirtschaftlich unattraktiv macht. Dies kann den Ausbau bremsen und das Vertrauen in die Energiewende schwächen. Ein pauschaler Grundpreis benachteiligt kleine, dezentrale Erzeuger und Verbraucher wie Energiegenossenschaften.
  • Gegenleistung bei Kostenbeteiligung: Wenn die Stromeinspeisung an den Netzkosten beteiligt wird, sollten die stromeinspeisenden Gemeinschaften im Gegenzug verbindliche Zusagen vom Netzbetreiber zu Anschluss und verfügbaren Netzkapazitäten erhalten.

Die Netzausbaukosten für Übertragungs- und Verteilnetze sind erheblich und regionale Stromkonzepte wie Energy Sharing, die meist nur die Verteilnetze nutzen, sollten deshalb mit geringeren Netzentgelten belastet werden. Schon heute tragen Betreiber von EE-Anlagen aktiv zur Bewältigung der Netzausbaukosten bei, indem sie Investitionen in Trafostationen und Anschlüsse selbst tätigen.

Die Reform der Netzentgelte muss die Aspekte Regionalität, Bürgerbeteiligung und lokale Wertschöpfung vorrangig fördern.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist im Dialog mit der Bundesnetzagentur. Wir setzen uns weiterhin für eine faire und zukunftsfähige Ausgestaltung des Strommarkts ein, die die besonderen Leistungen und die Akzeptanzförderung der rund 1.000 im DGRV organisierten Energiegenossenschaften anerkennt.


Die Stellungnahme finden Sie hier.

Das Diskussionspapier der BNetzA zur AgNes finden Sie hier.

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