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„Rettungsschirm für Stadtwerke“: Genossenschaftliche Energieversorgungsunternehmen auch berücksichtigen!


Nicht nur kommunale Energieversorgungsunternehmen sind aktuell in einer schwierigen Situation

19. Oktober 2022


Auf der heute in Hannover beginnenden Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) wird über einen „Rettungsschirm für Stadtwerke“ diskutiert. Neben diesen kommunalen Unternehmen gibt es aber auch noch andere regionale Energieversorgungsunternehmen.


„Genossenschaftliche Energieversorgungsunternehmen sind ebenfalls systemrelevant für die Energieversorgung. Sie sollten bei der aktuellen Diskussion um einen Rettungsschirm auch berücksichtigt werden“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorsitzender des Vorstands des DGRV.


Bereits bei der Sonder-MPK am 4. Oktober 2022 wurde die schwierige Situation der regionalen Energieversorgungsunternehmen thematisiert. Am 8. Juli 2022 hatte der Bundestag zudem beschlossen, dass die Bundesregierung, die „Einführung eines Schutzschirms für die komplette Lieferkette zu prüfen“ habe. Doch in der Debatte um die hohen Strom- und Gaspreise werden meist nur die kommunalen Energieversorgungsunternehmen genannt.

Regionale Energieversorgungsunternehmen kommen angesichts des extremen Strom- und Gaspreisanstiegs an die Grenzen ihrer verfügbaren Mittel, um auch künftig eine sichere Energieversorgung für ihre Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Der derzeit diskutierte „Schutzschirm für Stadtwerke“ sieht daher die Gewährung staatlicher Bürgschaften für die Energiebeschaffung und Liquiditätshilfen zur Zwischenfinanzierung im Fall von Verlusten vor.


„Wir begrüßen diese Vorschläge. Sie sollten temporär zur Stabilisierung der Energieversorgung umgesetzt werden, bis sich die Märkte wieder beruhigen. Dabei müssen aber alle regionalen Energieversorger bedacht werden, um insgesamt einen Dominoeffekt zur verhindern“, so Ott.

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