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Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter


Stellungnahme zum BMF-Schreiben „Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter“

20. Mai 2021


Der DGRV hat zu einem BMF-Schreiben über die Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern Stellung genommen. Die neue Regelung wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz angekündigt und wird vom DGRV als positives Signal für die weitere Digitalisierung der Wirtschaft gesehen.

Mit der neuen Regelung wird die Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter, wie z.B. Notebooks, auf ein Jahr festgelegt. Fraglich ist allerdings, ob damit die Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Diese und weitere Fragen zur praktischen Anwendung der neuen Sofortabschreibung finden Sie in der Stellungnahme an das BMF.

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