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Referentenentwurf zum Solarpaket I veröffentlicht


Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt die vorgestellten Maßnahmen, weist aber auf notwendige Ergänzungen hin

5. Juli 2023


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte am 27. Juni 2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I). Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Möglichkeit einer Stellungnahme genutzt, bis zum 5. Juli 2023 Stellung zu den Vorschlägen des Ministeriums zu nehmen. Darin befürworten wir die geplanten Maßnahmen, mahnen aber für Energiegenossenschaften bisher fehlende Aspekte an.

Beim Solarpaket I handelt es sich um das erste Paket des BMWK im Rahmen der PV-Strategie, mit der der Ausbau im PV-Bereich beschleunigt werden soll. Bis 2030 soll dadurch ein Ausbau der installierten Leistung auf 215 Gigawatt erreicht werden, wofür der jährliche Ausbau von aktuell rund 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt um das Dreifache angehoben werden muss. Im ersten Schritt sollen dafür bürokratische Hürden abgebaut und Regelungen vereinfacht werden. Besonders positiv zu bewerten sind dabei die Beschleunigung von Netzanschlüssen, die vereinfachte Inbetriebnahme von Balkon-PV-Geräten, die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich (sogenannte Solarstadl) und das Repowering von PV-Dachanlagen. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Einführung der Gemeinschaftlichen Eigenversorgung, mit der unabhängig von der Eigentumsstruktur eine unbürokratische Lieferung von Strom innerhalb eines Gebäudes für Eigentümer:innen, Wohn- und Gewerbemieter:innen ermöglicht wird.

Wir unterstützen ausdrücklich die vorgestellten Maßnahmen des Ministeriums, machen jedoch gleichzeitig auf notwendige Ergänzungen aufmerksam. Um die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu steigern sind vor allem die Ermöglichung von Energy Sharing und eine echte Bürgerbeteiligung bei Projekten über einem Megawatt nötig. Die Überschusseinspeise-Vergütung ist für Anlagen mit einem geringen Vor-Ort-Stromverbrauch zu niedrig, was den Ausbau mittelgroßer PV-Dachanlagen hemmt. Zur Teilhabe der Bürger:innen vor Ort sollte zudem die Definition der Bürgerenergiegesellschaft an die Realität der Energiegenossenschaften angepasst werden.

Der weitere Prozess und die finale Abstimmung sollen nach der Sommerpause stattfinden. Weitere Vorhaben werden anschließend in der zweiten Jahreshälfte im Solarpaket II behandelt.


Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

Den Referentenentwurf des BMWK finden Sie hier.

Die Photovoltaik-Strategie des BMWK finden Sie hier.

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