Freiwilliger Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen sollte auf bestehender Praxiserfahrung aufbauen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat zu Stellungnahmen aufgerufen, ob der von der Kommission der Europäischen Union am 30. Juli 2025 empfohlene Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets in identischer Form übernommen werden soll. In unserer Stellungnahme gegenüber dem BMJV sprechen wir uns dafür aus, dass der künftige freiwillige Standard identisch mit der Empfehlung sein sollte.
Die VSME wurde seinerzeit in Deutschland im Rahmen von Feldtests mit Banken und Unternehmen getestet und vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) begleitet und unterstützt. Die Feldtests und die bisherigen Praxiserfahrungen zeigen, dass der VSME praxistauglich ist und die Informationsbedürfnisse im Bereich Nachhaltigkeit grundsätzlich erfüllt werden. Die Öffnungsklausel im VSME erlaubt es zudem, ggf. zusätzliche Informationen bereitzustellen.
Wir sehen die Gefahr, dass bei einem „Aufmachen“ des VSME die Anforderungen und Datenpunkte – aufgrund des größeren Anwenderkreises – tendenziell steigen dürften, was zu einer deutlich geringeren Akzeptanz und Praktikabilität führen würde. Außerdem wird der neue freiwillig anwendbare Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Maßstab für die durch die Omnibus-I-Richtlinie eingeführte Begrenzung von Abfragen in der Wertschöpfungskette dienen (sog. Value Chain Cap) und sollte daher einheitlich und praxistauglich sein.
Den Link zur Empfehlung der EU-Kommission finden Sie hier.
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