Änderungen im EEG zu Windenergie: Fristverlängerungen für BNK und Projektrealisierung
Der Teilbeschluss des Solarpakets I Ende Dezember beinhaltet kleinere Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese betreffen ausschließlich den Bereich Windenergie. Die vollständige Verabschiedung des Pakets wurde aufgrund von verschiedenen Uneinigkeiten sowie aufgrund der Haushaltsverhandlungen nicht mehr verabschiedet und wird nun im ersten Quartal 2024 erwartet. Die bereits verabschiedeten Regelungen beinhalten eine Verlängerung der Fristen bei der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) sowie bei der Umsetzung von Windenergieprojekten. Der Bundesrat stimmte den Änderungen am 2. Februar zu, die somit rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Bei der BNK wurde eine Fristverlängerung um ein Jahr beschlossen. Die Pflicht zur Umrüstung wird somit erst ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Aufschiebung war aufgrund von externen Faktoren nötig und hätte bei den Betreibenden von Windenergieanlagen anderenfalls Pönalen verursacht. Bereits versendete Aufforderungen zu Strafzahlungen sind damit nicht mehr gültig.
Des Weiteren wurden die Umsetzungsfristen bezuschlagter Windenergieprojekte um sechs Monate verlängert. Zusagen erlöschen nun erst nach 36 Monaten anstatt nach 30 Monaten, auch die Fristen der Strafzahlungen wurden entsprechend angepasst. Diese Änderungen gelten rückwirkend auch für Anlagen, die bereits vor dem EEG 2023 eine Zusage erhalten haben – bei zugesagten Projekten, die inzwischen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind, kann die Aufschiebung schriftlich abgelehnt werden.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich in den Gesetzgebungsprozess zum Solarpaket I intensiv eingebracht und wird auch im weiteren Verlauf die Interessen der Energiegenossenschaften vertreten. Die Schwerpunkte der politischen Arbeit der Bundesgeschäftsstelle und der genossenschaftlichen Regionalverbände sind dabei weiterhin die möglichst schnelle Umsetzung unseres Vorschlags zur Einführung von Energy Sharing in Deutschland, eine höhere Vergütung für Anlagen in der Überschusseinspeisung und die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten Bürgerbeteiligungsgesetzes gemäß unseres Vorschlags.
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