Auswirkungen des EuGH-Urteils
Die Bandbreite der Aufsichtsratsmitglieder reicht in der genossenschaftlichen Praxis von der ehrenamtlichen Tätigkeit, bei der eventuell flexible Aufwandsentschädigungen anfallen, bis hin zu fest vergüteten Posten. Nun stellt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die bisher gängige Praxis der Umsatzsteuer auf die Entschädigung oder Vergütung der Tätigkeit im Aufsichtsrat in Frage.
In einem Schreiben hat der DGRV gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV) und dem Verband DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. das Bundesministerium für Finanzen (BMF) um Klärung der unsicheren Situation gebeten.
DGRV-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Entgelten für Aufsichtsratstätigkeit