Administrative Herausforderungen
Die Regierungskoalition wird zur Belebung der Konjunktur und Krisenbewältigung ab dem 1. Juli 2020 den Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent herabsetzen. Die bis zum 31. Dezember 2020 zeitlich begrenzte Maßnahme wirft vor allem viele administrative Fragen für die genossenschaftlichen Unternehmen auf. Der DGRV hat gemeinsam mit dem Deutschen Raiffeisenverband und dem DER MITTELSTANDSVERBUND eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium gerichtet.